§ 124 OwiG
[Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden
Allerdings ist es so, dass dieses unbefugte benutzen sich auf das vortäuschen eines offiziellen Charakters bezieht - es ist also nicht verboten im Garten die offizielle Deutschlandfahne zu hissen, oder das Stadtwappen auf dem T - Shirt zu tragen - solange nicht offensichtlich der Eindruckerweckt werden soll, es handele sich um eine „Amtsperson“, eine staatliche Liegenschaft etc…
Besteht nicht auch grundsätzlich ein Unterschied zwischen dem Hissen der Nationalflagge (ich meine die von dir zitierte Deutschlandfahne) und dem Hissen einer Dienstflagge (ich denke das ist wohl auch in Deutschland die mit dem Adler drinnen)?
Besteht nicht auch grundsätzlich ein Unterschied zwischen dem
Hissen der Nationalflagge (ich meine die von dir zitierte
Deutschlandfahne) und dem Hissen einer Dienstflagge (ich denke
das ist wohl auch in Deutschland die mit dem Adler drinnen)?
Bin zwar kein Flaggenexperte, aber soweit ich weiß - JA.
Und nochwas:
§ 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
Heißt das jetzt Deiner Meinung nach, das solange ich weder eine öffentliche Behörde o.ä. oder den Staat selber in irgendeiner Form schlecht, negativ darstelle kann ich mit dem Berliner Wappen machen was ich will. Auch komerziell???
Gruß Tom
Hallo!
Besteht nicht auch grundsätzlich ein Unterschied zwischen dem
Hissen der Nationalflagge (ich meine die von dir zitierte
Deutschlandfahne) und dem Hissen einer Dienstflagge (ich denke
das ist wohl auch in Deutschland die mit dem Adler drinnen)?
Bin zwar kein Flaggenexperte, aber soweit ich weiß - JA.
Und nochwas:
§ 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig
verächtlich macht oder
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte
Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes
Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder
unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der
Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für
Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland
oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
Nein, das hat Mike nicht gesagt, die von dir dargestellten Handlungen wären dann nur nicht nach dem von Mike zitierten § strafbar, wohl aber nach den entsprechenden Wappengesetzen oder evtl. auch nach anderen Strafbestimmungen.
aber gut…wo find ich das jetzt raus ohne Jura zu studieren oder einen teuren Anwalt vom Bafög zu bezahlen???
gro Tom
Hallo!
Nein, das hat Mike nicht gesagt, die von dir dargestellten
Handlungen wären dann nur nicht nach dem von Mike zitierten §
strafbar, wohl aber nach den entsprechenden Wappengesetzen
oder evtl. auch nach anderen Strafbestimmungen.
aber gut…wo find ich das jetzt raus ohne Jura zu studieren
oder einen teuren Anwalt vom Bafög zu bezahlen???
Nein, das hat Mike nicht gesagt, die von dir dargestellten
Handlungen wären dann nur nicht nach dem von Mike zitierten §
strafbar, wohl aber nach den entsprechenden Wappengesetzen
oder evtl. auch nach anderen Strafbestimmungen.
ME gibts es solche Gesetze in D nicht. Ich würde dem Tom mit dem Ursprungsthread aber raten einfachmal in Deiner Stadt/Landkreis bei der zust. Ordnungsbehörde nachzufragen. Da wirst Du sicher ziemlich rumtelefonieren müssen, bis Du den richtigen Mann an der Strippe hast, aber es kostet außer Telefongebühren nichts.
§ 124. OWiG Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Also Dienstflaggen und Wappen dürfen nicht benutzt werden. Die Nationalfahne darf benutzt werden, ich denke das ist international generell so üblich.