Los von Aktion Sorgenkind absetzbar?

Hallo,

ich habe ein Dauerlos von der Aktion Sorgenkind bzw. Aktion Mensch.

Kann ich dieses Los als Spenden absetzen?

Günter

Los von Aktion Sorgenkind ist nicht absetzbar
Hi,

die Antwort lautet nein:
http://www.aktion-mensch.de/pls/lotterie/parse.htmlp…

Gruß
Christian

Hallo!

So weit ich weiss, kann man dort auch was gewinnen. Könnte man das nicht versteuern??? :wink:

Ciao!
Nemo

die idee hatte auch schon mal der finanzminister. aber im dt. einkommensteuerrecht werden nur die 7 einkunftsarten gem. §§ 13, 15, 18, 19, 20, 21 und 22 estg besteuert. die besteuerung von zufallsgewinnen aus lotterien ist bisher nicht gesetzlich geregelt und fällt nicht unter diese einkunftsarten.

und der finanzminister weiß auch ganz gut so, warum. denn jeder gewerbliche lotterieunternehmer muss eine lotteriesteuer zahlen. die erträge hieraus sind wesentlich höher (da sie alle einsätze als bemessungsgrundlage umfassen) und einfacher einzukassieren als die einkommensbesteuerung dieser gewinne, s. http://www-zr.destatis.de/zeitreih/def/def0985.htm.

die mathematische wahrscheinlichkeit, dass ein lottospieler gewinnt, ist sehr unwahrscheinlich. und in der gesamtheit der lottospieler muss vom eingesetzten kapital noch die lottosteuer und der erlös an den lottounternehmer abgezogen werden, bevor es wieder ausgeschüttet wird.

Wer Lotto spielt, zahlt Dummensteuer! (bei der aktion mensch dients wenigstens einem guten zweck).

Stellen Sie sich folgendes Bild vor: Ein zweistöckiges Haus wird mit Tischtennisbällen voll gefüllt. Aus dieser Menge wird ein Ball schwarz angefärbelt. Danach werden ihnen die Augen verbunden und sie dürfen ins Haus gehen und aus der Gesamtmenge einen Ball nehmen! das wäre dein hauptgewinn. auch die wahrscheinlichkeit, nur einen 3er und damit wenigstens dein eingesetztes kapital zurück zu bekommen, liegt nur bei 3 %. da ist es ja noch lukrativer, ins spielcasino zu gehen! dort ist die wahrscheinlichkeit knapp 50 prozent (18/37) zwischen rot und schwarz. nur bei zero gewinnt immer die bank.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

‚Idee‘
Ich habe den Eindruck, dass mein letztes Statement zu ernst genommen wurde…

Es bleibt selbstverständlich dabei: Die Teilnahmekosten sind nicht abziehbar und der (erhoffte) Gewinn nicht steuerbarer Zufluss!

Ciao!
Nemo