bei einem Haus ist für die Eltern des Besitzers - welcher auch in dem Haus wohnt - ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen.
Jetzt haben die Eltern (88 Jahre) die Befürchtung, dass bei einem eventuellem Pflegeheimaufenthalt der Besitzer in Höhe der fiktiven Mieteinnahmen „zur Kasse gebeten wird“.
Daher meine Frage, bringt es etwas den Eintrag jetzt noch zu löschen oder greift dort dann auch die bekannte 10 Jahresfrist (Verarmung des Verschenkers)?
Wenn ja hat einer eine Ahnung was es kostet den Eintrag zu löschen?
ja, diese Löschung wäre innerhalb einer 10Jahres-Frist im Falle eines
Antrages offenzulegen. Ob das Sozialamt so weit geht, im Falle einer Nichtangabe Einträge/Löschungen auf einem Objekt zu überprüfen, bei dem jedoch schon vor diesen 10 Jahren ein Eigentumsübergang vorlag, ist mir nicht bekannt.
Die Kosten einer Löschung können beim zuständigen Grundbuchamt erfragt werden; sie setzen sich aus Vornahme der Löschung sowie Unterschriftsbeglaubigung zusammen.
ja, diese Löschung wäre innerhalb einer 10Jahres-Frist im
Falle eines
Antrages offenzulegen.
und dann? Wenn das Recht gelöscht ist ist es dinglich erloschen? Dann kann sich das Sozialamt auf den Kopf stellen und mit dem Hintern Fliegen fangen.
Die Kosten einer Löschung können beim zuständigen Grundbuchamt
erfragt werden; sie setzen sich aus Vornahme der Löschung
sowie Unterschriftsbeglaubigung zusammen.
Die Kosten Grundbuchamt) errechnen sich aus dem 3fachen Jahreswert des Nießbrauchs. Dieser Wert ist regelmäßig in der Eintragungsbewillligung zu finden. Ist der Jahreswert z.B. 3600,00 EUR beträgt die Löschungsgebühr 26,00 EUR, §§ 24, 68 KostO.
Hallo,
Wenn der „Besitzer eines Hauses“ der Sohn pflegebedürftiger Eltern ist und diese Unterstützung durch die Pflegekasse/Wohngeld oder Sozialamt benötigen, dann wird so oder so geprüft, ob und in welcher Höhe der Sohn sich an den Kosten beteiligen ‚darf‘. Wenn er nicht gerade im Luxus lebt und jährlich netto mehr hat als ca 12 Friseurinnen zusammen jährlich verdienen, dann ist sein Eigenbeitrag recht Überschaubar und moralisch eh angebracht. Von wem hat er denn sein Leben, Vermögen und das Haus?In diesem Sinne mal aus Goethes ‚Faust‘ zitiert: 'was du von deinen Vätern ererbet hast, erwirb es, um es zu besitzen! ’
Mfg ThelmaLouise