wenn man umgezogen ist und im Mietvertrag nicht vereinbart war, dass man lose Tapete abreißen soll, muß man es trotzdem tun?
Lose Tapeten sind ein Schaden. Und für die Beseitigung eines Schadens ist der Verursacher verantwortlich. Unabhängig jeglicher Schönheitsreparaturklauseln oder sonstiger nicht vorhandener Klauseln.
vnA
hallo nomen est omen
und was nutzt diese antwort der fragestellerin?
kp
Da sich die Fragestellerin nicht dazu geäußert hat wie die Tapete in den Zustand gekommen ist: Nichts.
Aber du hast bestimmt in deinem Kaffeesatz die richtige Antwort. Lass mich bitte teilhaben.
vnA
Da sich die Fragestellerin nicht dazu geäußert hat wie die
Tapete in den Zustand gekommen ist: Nichts.
mehr wollte ich nicht wissen. aber zumindest bist du einsichtig!
kp
Entschuldige bitte, ich hatte eine falsche Antwort gegeben:
Da die Fragestellerin in ihrem fiktiven Szenario natürlich weiß wer die Tapete in den beklagenswerten Zustand gebracht hat, weiß sie nach meiner ersten Antwort, wer für den Schaden verantwortlich zu zeichnen hat. Alle anderen Leser dieses Forum, können mit meiner Antwort nichts anfangen, da sie, wie ich auch, über keinerlei Hintergrundwissen verfügen.
Aus deiner Antwort geht nicht wirklich hervor, dass du meine Ausführungen verstanden hättest, oder über sonstiges Fachwissen verfügst. Aber diesen Eindruck kannst du jederzeit konterkarieren indem du dein Fachwissen preisgibst. Tu dir bitte keinen Zwang an.
vnA
wenn man umgezogen ist und im Mietvertrag nicht vereinbart
war, dass man lose Tapete abreißen soll, muß man es trotzdem
tun?
Bitte Mietvertrag lesen!
möglich wäre: Tapezieren, bzw. streichen beim Auszug oder
auch beim Einzug!