auf die Gefahr hin, daß die Frage in diesem Brett falsch ist(dann bitte verschieben) folgender Sachverhalt:
Person A arbeitet im ersten Arbeitsverhältnis als Arzthelferin vollzeit bei einem niedergelassenen Arzt.
Kann diese Arbeitnehmerin im Rahmen eines zustätzlichen 400 € Job bei dem gleichen Arbeitgeber die Putzstelle bestreiten. M. E. ja, da diese Tätigkeit nichts mit Ihrer eigentlichen Arbeitsstelle zu tun hat.
Für Bestätigung oder Korrektur, und damit Schliessen meiner Wissenslücke, wäre ich dankbar.
Also rein arbeitsrechtlich gesehen spricht nichts dagegen. Es sei denn, die neue Tätigkeit behindert die in Vollzeit besetzte Stelle in
irgendeiner Weise.
Siehe auch http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Neben
Vielen Dank erstmal für die Info bis hierhin. Wie sieht es aber nun Steuer- und SV- rechtlich aus. Die Grundlagen dazu sind mir ja klar, allerdings frage ich mich ob die zuständigen Stellen aufgrund des bei beiden „Stellen“ gleichen Arbeitgebers den 400 € Status des Jobs nerkennen.
Wie sieht es
aber nun Steuer- und SV- rechtlich aus. Die Grundlagen dazu
sind mir ja klar, allerdings frage ich mich ob die zuständigen
Stellen aufgrund des bei beiden „Stellen“ gleichen
Arbeitgebers den 400 € Status des Jobs nerkennen.
Steuerrechtlich gesehen kann es passieren, dass man eine
Einkommensgrenze überschreitet. Aber ob das mehr an Einnahmen
das Mehr an Steuern kompensiert …?
Was die Versicherung angeht: http://www.400-euro.de/400/versicherung.html
Und grob geschätzt werden die beiden Stellen wohl so gewertet als ob sie bei zwei verschiedenen AG stattfinden würden.
Wobei ich der Meinung bin, dass eine Lohnsteuerpflichtige Tätigkeit und ein Minijob beim gleichen Arbeitgeber nicht geht (sonst buche ich auf Lohnsteuerkarte und mache die Ablage auf Minijob ). Bzw. man kann schon beide Tätigkeiten machen, aber der Nebenjob kann nicht Pauschalversteuert abgerechnet werden (sondern als Überstunden oder extra Betrag über die Lohnsteuerkarte).
Im Zweifelsfall würde ich die Krankenkasse bzw. das Finanzamt fragen.
da hast du sicher Recht, wobei hier ja auch die Diskussion hauptsächlich um Hauptjob und Rechnung an den gleichen Arbeitgeber ging. Das Thema mit 400 Euro-Job wurde nur gestreift.
Mir ging es darum, dass in der anderen Antwort so einfach „Ja, das geht“ gesagt wurde. Und das ist m. E. nach falsch. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Haupt- und Minijob beim gleichen Arbeitgeber nicht möglich ist, habe aber keinen Gesetzestext dazu gefunden.
Also lieber bei Krankenkasse oder Finanzamt nachfragen … in diesem hypothetischen Fall *g*
zwei inhaltlich klar getrennte arbeiten …
…, die auch aus zwei verträgen (einen für hauptjob und einen für minijob) klar erkennbar sind, verursachen meines wissens keinerlei schwierigkeiten bei krankenkasse/finanzamt. in dem vorgelegten fall sind es ja wirklich SEHR verschiedene tätigkeiten, die auch zu absolut unterschiedlichen zeiten ausgeübt werden MÜSSEN (eines während und eines áusserhalb des publikumsverkehrs). die direkteste und kostenfreie und rechtsverbindliche auskunft kann man einholen bei der für minijob zuständigen www.bundesknappschaft.de.
…ähem…bei diesem link gehts um sozialversicherungspflichtigen angestellten, der zusätzlich als freelancer gegenüber seinem AG auftritt, oder? irgendwie sehe ich da keine parallele zur minijob-frage…