[LoSt] 400 €-Job und steuerfreie Zusatzahlungen

Hallo,

ein Arbeitnehmer (AN) ist auf der Basis eines 400-€-Jobs beschäftigt. Der Arbeitgeber (AG) bietet bei Mehrverdienst über die 400 € hinaus folgendes an:
es gäbe diverse Möglichkeiten (Kindergartenbeiträge, Zuschuß zu den KFZ-Kosten für Arbeitswege bzw. Botenfahrten mit dem AN-eigenen PKW, Zuschüsse zu Arbeitskleidung etc.) steuer- und sozialabgabenfrei mehr als die 400,- € zu zahlen.

Ist es richtig, daß der Verdienst auch dann weiterhin der Pauschalversteuerung unterliegt und nicht in die sog. Gleitzone „rutscht“.
Ist es richtig, daß die Plausibilität dieser Mehrzahlungen vom AG gegenüber dem Finanzamt zu begründen ist, und nicht bei der Steuererklärung vom AN?
Sind Zahlungen für z.B. Arbeitskleidung bei einem Bürojob (bei dem ja keine spezielle Uniform/Berufsbekleidung getragen werden muß) nicht widersinnig?
Ist es für den AN möglich, diese Zahlungen monatlich in einem Rahmen +/- 100,- € zu erhalten oder gelten bestimmte Abrechnungsmodalitäten was die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlung betrifft?

Zusatzinformationen: der AN ist verheiratet und über den Ehegatten krankenversichert, es besteht kein weiteres Arbeitsverhältnis, Steuerklassen III/V bei gemeinsamer Veranlagung.

Danke für Infos -

Sams

Hi !

Der obige Sachverhalt beinhaltet zwei grundsätzliche Themen. Zum Einen handelt es sich um den auch bei den 400€-Jobs möglichen steuerfreien Arbeitgeberersatz (Werbungskostenerstattung).

Zum Anderen und das finde ich hier viel wesentlicher, steht in dem Sachverhalt eine Steuerhinterziehung/Versicherungsbetrug. Es sollen nämlich tatsächlich nicht die Werbungskosten des Arbeitnehmers erstattet werden, sondern vielmehr sollen die Zahlungen für die Mehrarbeit verschleiert werden.

So zuläsig und rechtlich unproblematisch der erste Teil ist, so verboten/verweflich ist der Zweite.

BARUL76

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Hallo Barul,

danke für die Antwort. Sie trifft ziemlich genau die Gedanken, die auch ich mir bei dieser Konstellation gemacht habe. Nämlich: Werbungskosten (mir war nicht klar, daß es sich um solche bei den „Zusatzzahlungen“ handelt) fallen doch in der genannten Höhe bei einem 400-€-Job wahrscheinlich gar nicht an. Fallen aber z.B. Kindergartengebühren darunter, sieht das Ganze schon wieder anders aus: zusammen mit den tatsächlichen Kosten wie Arbeitsweg, Botenfahrten etc. wird der Bereich von 100,- € durchaus erreicht bzw. überschritten.

Es geht tatsächlich um die Frage, ob eine Beteiligung des AG an z.B. KiGa-Kosten bei einem 400-€-Job überhaupt möglich ist (ich kenne das Verfahren bislang nur von einem Fall, der Jahre her ist und bei dem es sich um einen AN in einem Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis handelte).

Tatsächlich soll nicht ein Mehrverdienst steuerschädlich verschleiert werden, sondern über die Möglichkeit der Beteiligung des AG an diesen Kosten dem AN ermöglicht werden, den Job weiterhin auszuüben, so daß es sich „lohnt“ (zieht man nämlich diese Kosten von den 400,- € ab, bleibt zu wenig übrig, als daß sich das Arbeiten gehen rechnet). Vielleicht habe ich mich im Ursprungsposting mißverständlich ausgedrückt.

Also nochmal deutlicher: ich verstehe deine Antwort richtig, daß diese Zusatzzahlungen auch bei einem 400-€-Job möglich und rechtlich einwandfrei sind (sofern sie tatsächlich anfallen)? Und der AN weist dem AG gegenüber die Kosten nach und nicht dem Finanzamt gegenüber?

Danke -

Sams

Hi !

Also nochmal deutlicher: ich verstehe deine Antwort richtig,
daß diese Zusatzzahlungen auch bei einem 400-€-Job möglich und
rechtlich einwandfrei sind (sofern sie tatsächlich anfallen)?
Und der AN weist dem AG gegenüber die Kosten nach und nicht
dem Finanzamt gegenüber?

Ja. Ein 400-€-Job begründet auch steuerrechtlich ein Arbeitsverhältnis für welches die Befreiungsvorschriften des § 3 EStG i.V.m. den Lohnsteuerrichtlinien anwendbar sind.

BARUL76

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Danke! (o.w.T.)
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