Hallo!
Ich habe mal gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, dass ein AG sich an den Kosten für die Kinderbetreuung eines AN beteiligen kann und dann die Möglichkeit hat, diese abzusetzen. Habt Ihr dazu nähere Infos/Links o.ä. für mich?
Danke und Gruß!
N.
Gesetzliche Grundlage ist § 3 Nr. 33 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
und Verwaltungsanweisung für die Finanzämter:
R 21 a. ‚Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern‘ Lohnsteuerrichtlinien 2005
http://lfs.50webs.com/steuerlinks/
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