[LoSt] Arbeitgeber Kinderfreibetrag

Hallo Zusammen,

wie weit ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet den Kinderfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte mit anzugeben?

Nehmen wir an, dass Kind ist im Dezember 2004 geboren und der Mutterschaftsurlaub wurde auf 2 Jahre fest gelegt. Dies bedeutet, dass im Jahr 2005 kein Gehalt gezahlt wurde.

Kann ein Arbeitgeber, aus dem Grunde, dass es kein Gehalt gab, eine besondere Lohnsteuerbescheinigung, für den Nachtrag des Kinderfreibetrages, ablehnen?

Gibt es für die Arbeitnehmerin nachteile, wenn sie sich mit dem Schreiben begnügt und den Kinderfreibetrag nicht nachtragen lässt.

Der Kinderfreibetrag ist vom Arbeitgeber zu berücksichtigen aber nicht einzutragen. Wenn kein Gehalt gezahlt wurde ist dies unbeachtlich ob das auf der Lohnsteuerbescheinigung steht oder nicht.

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