Es gibt ja viele Möglichkeiten, ein Firmenfahrzeug abzurechnen. Eine davon ist die pauschale Versteuerung von 1% des Listenpreises(„Geldwerter Vorteil“). Und das läuft wie folgt ab:
Der geldwerte Vorteil wird vor Ermittlung des Steuervolumens zu dem Gehalt hinzuaddiert. Auf Basis dieser Summe werden dann die -durch Progression i.d.R. höheren- Steuersätze ermittelt. Die Steuer wird nun abgezogen und es ergibt sich Ihr Gehalt nach Steuern.
Von diesem Gehalt nach Steuern wird der Betrag des geldwerten Vorteils nun komplett abgezogen.
Jetzt stellt sich die Frage, ob der Ausdruck „nach Steuern“ auch „nach Abzug von Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung“ beinhaltet. Oder anders ausgedrückt: Zahlt der Arbeitnehmer nun wirklich nur Steuern auf diesen Betrag oder „das komplette Programm“, inklusive der Pflichtversicherungen?
Vielen Dank für’s Interesse vorab!
Ramirez