[LoSt] Berechnung bei Kündigung zur Monatsmitte?

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage, die mir bisher niemand wirklich fundiert erklären konnte. Ein Angestellter hat sonst immer etwa 70,- € Lohnsteuer bezahlt (Kl III, 1 Kind). Jetzt wurde er zum 15. des Monats gekündigt und auf der Abrechnung sind es jetzt plötzlich 230 Euro Lohnsteuer. Ein Steuerberater meinte das läge an der Kündigung zum 15ten. Kommt mir allerdings recht „spanisch“ vor. Gibt es dazu ein entsprechendes Gesetz mit dem sich das begründen läßt.

Liebe Grüße,
Silke

Hallo Silke,

(1) es fehlt mindestens eine Zahl in dem Sachverhalt:

Sind in dem Gehalt für den halben Monat andere Elemente (Einmalzahlungen: Abfindung, Urlaubsabgeltung etc.) enthalten, oder ist das Steuerbrutto grade die Hälfte vom Regelbrutto? Oder mehr oder weniger oder irgendwas anderes?

(2) falls ein unzutreffender LSt-Einbehalt abgerechnet wurde, tut das von heute an gerechnet etwa vier Monate lang weh. Dann (mit ESt-Veranlagung) ist wieder alles in Ordnung mit der ESt.

Schöne Grüße

MM

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Liebe Silke,
was steht denn auf der Lohnabrechnung für den Kündigungsmonat?
Steuerklasse, Brutto ?

Sissi

Hier dürfte doch anteilig Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld für ein entspr. höheres Brutto gesorgt haben und demnach auch höhere Lohnsteuer.

Hallo,

es handelt sich um den normalen Lohn, ohne irgendwelche Zuschläge, Abfindungen etc.

Allerdings ist es so, dass immer die Stunden vom 21. des Monats bis zum 20. des Folgemonats notiert werden und diese Stunden als Basis für die Abrechnung des Folgemonats verwendet werden. Hat man also vom 21.06.-20.07. 180 Stunden, stehen auf der Abrechnung vom Juli (01.07.-31.07.) 180 Stunden.

Das hieße in dem Fall das man 180 Stunden nun im Zeitraum vom 01.07.-15.07. (weil Kündigung zum 15.07.) erwirtschaftet hätte … und daher soll der höhere Steuersatz kommen … Wenn das denn so tatsächlich stimmt!?!

Servus,

jetzt mal zwei ganz dumme Frage, nachdem die Chose immer verzwatzelter wird:

(1) Steht denn auf der Abrechnung nichts vom Steuerbrutto? Es ist ganz gleichgültig, wie sich dieses zusammensetzt, es ist einfach bloß eine Zahl. Und auf diese Zahl wird die Lohnsteuertabelle angewendet.

(2) Welcher Zeitraum ist denn auf der Abrechnung ausgewiesen? Wenn wegen der Vormonatsstunden das Steuerbrutto zufällig gleich oder fast gleich hoch ist wie in den Vormonaten, aber bloß auf 15/30 Arbeitstage zu verteilen ist, ist der Steuersatz und damit der Steuereinbehalt natürlich viel höher!

Mit den beiden Angaben Steuerbrutto und Zeitraum kann man in fast jeden öffentlich verfügbaren Gehaltsrechner reingehen, um zu sehen, ob das passt. Wenn der Gehaltsrechner keinen Zeitraum kleiner als einen Monat vorsieht, multipliziert man das Steuerbrutto für zwei Wochen mit zwei, geht in den Gehaltsrechner und teilt das Ergebnis durch zwei.

Zu guter letzt nochmal die Erinnerung daran: Für die Festsetzung der ESt 2006 hat der Lohnsteuereinbehalt nicht die allergeringste Bedeutung. Es muss bloß sichergestellt sein, daß die durch den AG übermittelten Werte „Steuerbrutto gesamt“ und „LSt-Einbehalt gesamt“ dem entsprechen, was auch für die Bestimmung des ausgezahlten Netto abgerechnet worden ist.

Schöne Grüße

MM

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