Servus,
jetzt mal zwei ganz dumme Frage, nachdem die Chose immer verzwatzelter wird:
(1) Steht denn auf der Abrechnung nichts vom Steuerbrutto? Es ist ganz gleichgültig, wie sich dieses zusammensetzt, es ist einfach bloß eine Zahl. Und auf diese Zahl wird die Lohnsteuertabelle angewendet.
(2) Welcher Zeitraum ist denn auf der Abrechnung ausgewiesen? Wenn wegen der Vormonatsstunden das Steuerbrutto zufällig gleich oder fast gleich hoch ist wie in den Vormonaten, aber bloß auf 15/30 Arbeitstage zu verteilen ist, ist der Steuersatz und damit der Steuereinbehalt natürlich viel höher!
Mit den beiden Angaben Steuerbrutto und Zeitraum kann man in fast jeden öffentlich verfügbaren Gehaltsrechner reingehen, um zu sehen, ob das passt. Wenn der Gehaltsrechner keinen Zeitraum kleiner als einen Monat vorsieht, multipliziert man das Steuerbrutto für zwei Wochen mit zwei, geht in den Gehaltsrechner und teilt das Ergebnis durch zwei.
Zu guter letzt nochmal die Erinnerung daran: Für die Festsetzung der ESt 2006 hat der Lohnsteuereinbehalt nicht die allergeringste Bedeutung. Es muss bloß sichergestellt sein, daß die durch den AG übermittelten Werte „Steuerbrutto gesamt“ und „LSt-Einbehalt gesamt“ dem entsprechen, was auch für die Bestimmung des ausgezahlten Netto abgerechnet worden ist.
Schöne Grüße
MM