Hallo Steuerfüchse,
angenommen Herr A hat zwei Jahre lang die Nutzung des Firmenwagens über die 1%-Regelung abgerechnet. Auf dem Gehaltszettel stand:
Gehalt + 1% + Kilometergeld = Bruttogehalt - Steuern und SV = Nettogehalt
abzüglich der 1% und Kilometergeld = Auszahlungsbetrag.
Seit dem Sommer letzten Jahres wird die Abrechnung von einem Steuerbüro erstellt. Jetzt werden die zuvor auf das Bruttoentgelt ausgewiesenen Firmenwagenaufwendungen nicht mehr vom Netto abgezogen. Ist das denn richtig so? Eigentlich kennt Herr A nur die erste Methode, da in seiner alten Firma auch so abgerechnet wurde.
Wer weiß was?
Viele Grüße
Gesine
Servus Gesine,
nochmal zur Verdeutlichung: Das ausbezahlte Netto ist jetzt also um den geldwerten Vorteil höher als es vorher unter sonst gleichen Bedingungen war, oder versteh ich die Darstellung des Falles nicht?
Wenn das tatsächlich so ist, frage ich mich, wie der Rechenknecht im Steuerbüro die FiBu-Konten abgestimmt kriegt, ohne richtig Gewalt anzuwenden.
Kurz: Das abzurechnende Brutto schlicht um die Sachbezüge erhöhen, ohne diese vom Netto abzusetzen, ist zwar arbeitnehmerfreundlich, aber es wird dadurch nicht richtig. Ich bin nicht überzeugt davon, ob der Arbeitnehmer, der diesen warmen Regen empfängt, ihn überhaupt unbesehen als „seins“ behandeln und verfrühstücken kann, wenn aus der Abrechnung nachvollziehbar zu sehen ist, dass er mehr bekommt, als in seinem Dienstvertrag steht.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
genauso ist es. Die Bezüge werden zwar versteuert, aber nicht mehr vom Netto abgezogen.
Zur Buchung: Die Buchhaltung bekommt ein Buchungsjournal, in welchem dann folgende Buchung auftaucht 4220 (Gehalt) an 8711 (Erlöse…) und der Betrag der Sachbezüge mit 16 % MwSt.
Muss Herr A nun befürchten, dass er alles zurückbezahlen muss, oder muss das Steuerbüro dafür haften?
Verflixte Kiste
Danke erstmal für deine schnelle Antwort
Gesine
Muss Herr A nun befürchten, dass er alles zurückbezahlen muss,
oder muss das Steuerbüro dafür haften?
Hallo,
das ist eine arbeitsrechtliche Kiste. Wenn der Arbeitnehmer keinen Streß will, wird er sich mit dem Arbeitgeber zusammen setzen und eine langfristige Rückzahlung vereinbaren (locker 12-24 Monate). Aber ein Arbeitsgericht würde ihm im Zweifel die Gelder belassen. Im Arbeitsrecht wird davon ausgegangen, dass der normale Arbeitnehmer sein gesamtes Gehalt „verfrühstückt“, nur bei Hochverdienern geht man davon aus, das noch eine Bereicherung besteht. Also sollte sich mal alle an einen Tisch setzen. Bei Streit hat m.E. der Arbeitnehmer aber die bessere Chance. Nichtsdestotrotz würde ich dem Buchhalter/Steuerberater (was auch immer) nicht mehr nehmen. Das ist ja wahnsinn. Hier sollte Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, zumindest Kosten der Korrektur und Zinsschäden. Nachzahlungen als solche sind kein Schaden.
Begründung (darauf wollte Martin schon hinaus): Wer solche Lohnabrechnungen macht, der hat Probleme bei der Lohnrechnung und Verbuchung. Spätestens nach dem 1. Monat hätte der Fehler auffallen müssen, warum nicht?
Normal wird wie folgt gebucht (vereinfacht):
- Gehalt (Aufwand)
- 1%Methode (Aufwand)
- SV Arbeitgeber (Aufwand)
- Erträge 1% (Ertrag)
- Umsatzsteuer (Verbindlichkeit)
- Nettozahlung AN (Verbindlichkeit)
- Lohnsteuer (Verbindlichkeit)
- SV-Abgaben (Verbindlichkeit)
= NULL
Wenn man einen Posten vergisst (hier Nr. 4), dann geht die Lohnrechnung nicht auf, oder man weisst eine höhere Nettozahlung für AN aus. Insoweit wurde also statt Ertrag eine höhere Verbindlichkeit gebucht. Scheinbar wurden durch den Lohnbucher auch die Überweiser gedruckt und der Arbeitgeber hat unkontrolliert bezahlt.
Auweia…
Mfg vom
showbee
1 „Gefällt mir“