[LoSt] Erstattung VMA an Arbeitnehmer steuerfrei?

Hallo an Alle,

folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer wohnt in Norddeutschland, hat einen neuen Job bei einer Firma in Süddeutschland angenommen.
Anfangs ist der Arbeitnehmer zur Einarbeitung öfters am Betriebssitz der Firma, lt. Arbeitsvertrag arbeitet Arbeitnehmer aber in der Regel vom Home-Office von daheim aus (Vertriebsmann, Kundenbetreuung in einem speziell zugeteilten Gebiet).

Kann der Arbeitgeber dann für die Zeit der Einarbeitung dem Arbeitnehmer die Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungspauschalen steuerfrei ersetzen?
Und wenn ja, gilt da dann evtl irgendwann die Drei-Monats-begrenzung?

Danke vorab
LG vom wicht

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Der Arbeitsvertrag spielt keine Rolle, denn es ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise zu beachten. Nicht das formalrechtlich Bestehende, sondern das wirtschaftlich gewollte ist maßgebend (vgl. Zu § 4 AEAO).

Aber es sei eine Gegenfrage gestattet:

Werden Übernachtungspauschalen nicht nur für Dienstreisen gewährt?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Das ist vermutlich generell das Problem, ob man diese Fahrten zum Firmensitz zwecks Einarbeitung als Dienstreise betrachten kann, da ja sowohl die VPMA als auch die ÜN-Pauschale nur dann gezahlt werden kann.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

So isses. und, die Rechtsprechung hat sich erst kürzlich wieder mal geändert, dh besser erst mal nachlesen

Überblick über mögliche Auswärtstätigkeiten
Hi !

Es dürfte ziemlich unstreitig sein, dass es sich bei den Fahrten von Nord-D nach Süd-D um eine Auswärtstätigkeit handelt. Auswärtstätigkeiten können steuerlich verschieden abgerechnet werden. Es kommen in Betracht:

  1. Reisekosten:
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Einsatzwechseltätigkeit
  • Fahrtätigkeit
  • Dienstreise
  1. Wohnsitzwechsel

welche der 5 vorgenannten Auswärtstätigkeiten nun vorliegt, muss am konkreten Einzelfall geprüft werden.

So wie ich den Fall jedoch verstanden habe, wird in Süd-D nicht in einer regelmäßig festen Unterkunft übernachtet und auch die Tätigkeit im Wesentlichen von einem festen Büro aus Nord-D ausgeübt.

Es dürften demnach bei allen Fahrten „Dienstreisen“ vorliegen, für welche die allgemeinen Tagespauschalen (VMA,ÜN [€ 20,00]) als Werbungskosten angesetzt und somit eben auch steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden können.

BARUL76

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