Hallo,
Mitarbeiter A von Firma XYZ kann sich einen Wagen leasen.
Die Firma zahlt die Leasingrate bis 430€ (darüber hinaus zahlt
Mitarbeiter A). Der Mitarbeiter bekommt Steuern, Versicherung
und Benzinkosten von der Firma bezahlt.
Wie (ob überhaupt) muss man das dem Finanzamt melden??
Kann man die Fahrtkosten zum Arbeitgeber und zur FH (bei
nebenberuflichem Studium) bei der Steuererklärung angeben?
Servus,
dieses ist eine Gestaltung, die gleichzeitig den administrativen Aufwand maximiert und den vermutlich gewünschten Steuervorteil minimiert.
Übernahme der Leasingraten durch den AG führt dazu, dass das Auto wie ein zur Nutzung überlassener Dienstwagen zu behandeln ist.
Der zu versteuernde geldwerte Vorteil nach „1%-Regel“ wird durch Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den laufenden Kfz-Kosten nicht verringert - Abschnitt 31 Abs 9 Nr. 1 Satz 5 LSt-Richtlinien -.
Das heißt im Ergebnis, daß der Arbeitnehmer nicht bloß die von ihm übernommenen Kosten trägt, sondern auch die ESt (und ggf. Sozialversicherungsbeiträge) auf den geldwerten Vorteil der Kfz-Überlassung, die genau so berechnet wird, wie wenn der Arbeitgeber die Kosten vollständig trägt.
Anders wäre es bei Zuschüssen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines PKW: Diese könnten in dem Jahr, in dem sie geleistet werden, auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden. (BFH vom 23.10.1992)
Schöne Grüße
MM