Hallo,
wenn man für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstäte einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchte, welches Formular muss man dann ausfüllen und kann man sich das aus dem Internet runterladen, oder muss man das original Dokument vom Finanzamt holen?
2007 2007 2007 2007
Beilegen muss man nichts, man muss aber für das entspr. Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben und dann unter Umständen bei hohen Kilometerleistungen Nachweise in Form von TÜH/AU Belegen vorlegen, woraus der Kilometerstand ersichtlich ist.
Man sollte den Antrag der vorliegt schnell vernichten, denn hier gehts doch um 2007 wenn ich das mal so aus allg. Lebenserfahrung annehmen darf, die Karten werden ja zur Zeit versandt.
Wird der Freibetrag erstmalig eingetragen, benötigt man den kompletten Antrag:
Zu beachten ist, dass ein Freibetrag für Fahrtkilometer um 20 km gekürzt werden muss, das sieht man schon anhand der Formulare, weil die ersten 20km zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten abziehbar sind.
Die Forumlierung oben war etwas unverständlich. Fahrtkilometer können ab 2007 nur noch ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten abgezogen werden. Hat man also einen Freibetrag für 100 km und fährt 230 Tage mit PKW (was bei der Veranlagung nachzuweisen ist), dann ist das wie folgt
Bisher:
230 Tage x 100km x 0,30€ = 6900 €
Neue Rechtslage ab 2007:
230 Tage x 80km x 0,30€ = 5520 €
Obwohl man weiterhin 100km (einfache Strecke) fährt, können nur noch 80 km angesetzt werden.
Wenn man den vereinfachten Antrag nutzt, dann unbedingt den Abschnitt B beachten und o. g. berechnen und eintragen. Da der Freibetrag nur grob geprüft wird, kann es ansonsten zu einer Nachzahlung mit der Veranlagung kommen.
Es geht doch nicht darum, ob der Antrag bearbeitet wird sondern dass er richtig bearbeitet wird und der Fragende nicht mit Veranlagung zur Einkommensteuer eine böse Nachzahlung zu erwarten hat.
Von daher bringt ein Antrag für 2006 hier wenig, weil er dazu führt, dass der Freibetrag zu hoch angesetzt wird.
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte ist nicht das, was mich täglich beschäftigt, eigentlich gar nicht…
laufen die dinger mit antrag: „selbes wie vorjahr“ einfach so
durch, oder wird im hinblick auf die fahrerei gekürzt bzw.
nachgehakt
Meist sind die zuständigen Leute sehr gut über die Gesetzesänderungen für das nächste Jahr informiert, vor allem, da die Vordrucke ja auch entsprechend aussehen.
Ganz sooooo eng wird das aber nicht mit den Freibeträgen gesehen.
Wer sich einen Freibetrag hat eingetragen lassen, wird im PC gespeichert als Pflichterklärung nach § 46 EStG.
Und wer eben zuviel Freibetrag hatte, muss eben nachzahlen.
Daher kommt’s auf ein paar € Freibetrag nicht an, die Veranlagung korrigiert es schon wieder…
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte ist nicht das, was mich
täglich beschäftigt, eigentlich gar nicht…
laufen die dinger mit antrag: „selbes wie vorjahr“ einfach so
durch, oder wird im hinblick auf die fahrerei gekürzt bzw.
nachgehakt
Meist sind die zuständigen Leute sehr gut über die
Gesetzesänderungen für das nächste Jahr informiert, vor allem,
da die Vordrucke ja auch entsprechend aussehen.
der verkürzte hat keine angaben zu den werbungskosten sonern nur zu dem freibetrag des vorjahres - also keine genaue aufteilung sondern nur ein wert
Ganz sooooo eng wird das aber nicht mit den Freibeträgen
gesehen.
das wollte ich wissen
Wer sich einen Freibetrag hat eingetragen lassen, wird im PC
gespeichert als Pflichterklärung nach § 46 EStG.
willst du mich jetzt veralbern ?
Und wer eben zuviel Freibetrag hatte, muss eben nachzahlen.
Daher kommt’s auf ein paar € Freibetrag nicht an, die
Veranlagung korrigiert es schon wieder…
genau - ich heirate nächstes jahr - die nachzahlung drück ich dann meiner zukünftigen rein - die merkt ja nicht, dass es wg, des freibetrages war…
Meine persönliche Erfahrung hat gezeigt, dass es bei vielen Steuerzahlern besser ist, sie haben das Geld erst nicht in der Tasche. Passender Lohnsteuerabzug wegen passendem Freibetrag. Zu wenig Lohnsteuerabzug wegen zu hohem Freibetrag und dann kommt die Nachzahlung. Für junge Familien hat dies schon erhebliche Probleme erzeugt, wenn plötzlich 800 € Steuern nachzuzahlen sind.
Deshalb kann ich den Rat des MM nicht befürworten. Wobei der Finanzbeamte beim Kreuz „wie Vorjahr“ auch nicht erkennen kann, ob es sich da um Fahrtkosten handelte oder um andere Werbungskosten. Der Antrag 2007 sieht hier jedoch explizit eine Kürzung der Fahrtkosten vor.
Folglich: den Antrag nutzen, der dafür gedacht ist.
Nun, das hab ich auch nicht so ganz verstanden, ich dachte erst es sei ironisch gemeint. Denn, es dürfte doch bekannt sein, dass die Person mit Freibetrag auch irgendwie dem Finanzamt nicht entgleiten darf und hier schnön die Erinnerungen usw. rausgeschickt werden können. Bei dem Masseverfahren muss also schon ein entsprechender Vermerk im Datensatz vorhanden sein, damit der Großrechner erkennt, für wen er eine Erinnerung oder Androhung von Zwangsgeld erstellt.