[LoSt] Lohnsteuerklasse 6

Wenn ein Arbeitgeber durch sein Verschulden den Arbeitnehmer 3 Monate hintereinander auf Steuerklasse 6 auszahlt, kann sich der AN dieses Geld nur über Steuerausgleich holen oder kann der AG eine Zwischenzahlung tätigen?

[LoSt] Korrektur von Lohnabrechnungen
Hi !

WENN dem AG die richtige Lohnsteuerkarte vorlag, hat er den Lohn fehlerhaft abgerechnet. Es kann daher problemlos eine Korrektur der vergangenen Monate erfolgen und der Mitarbeiter so die zu viel einbehaltene LoSt erhalten.
Alternativ kann der AG auch erst am Jahresende diesen Ausgleich vornehmen.
Dies ist allerdings auch keine Pflicht. Sollte der AG also auch diesen Ausgleich nicht durchführen, sollte eine EInkommensteuer-Erklärung abgegeben werden, um sich die zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen.

BARUL76

hi, nicht zu vergessen, dass der AN gg. die lohnsteueranmeldung des AG beim zuständigen FA einen einspruch einlegen kann, wenn dieser fehlerhaft abgerechnet hat…

gruß inder

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