Hallo!
mich beschäftigt folgendes Problem:
Wie wirkt sich die Wahl der Veranlgungart bei einem Ehepaar auf die Steuerlast aus?
Angenommen ein Ehepaar, die Frau ist Lehrerin (LSt-Klasse 3, 2 Kinderfreibeträge) und der Ehemann hat keine Einkünfte, wählen statt der Zusammenveranlagung die Einzelveranlagung; Veranlagungzeitraum 2005.
Liege ich mit meiner Vermutung richtig, das es dann bei der Ehefrau zu einer ESt-Nachzahlung kommt. Annahme: Ehefrau hat einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von ca. 32.000 €; abgeführte Lohnsteuer ca 2.900 €.
Bedanke mich für eure Bemühungen.