Hallo,
man stelle sich vor, ein Ehepaar mit zwei Kindern… er hat Lohnsteuerklasse 3, sie Klasse 5. Nun zieht er aus, nimmt sich ne eigene Wohnung, meldet sich ordnungsgemäß um, lässt sich aber aus steuerlichen bzw. Einkommensgründen nicht scheiden.
Fragen:
a) Stimmt es, das wenn er länger als 12 Monate von seiner Frau räumlich getrennt lebt, er und sie dann beide in Lohnsteuerklasse 1 zurückgesetzt werden können. ?
b) Wie wäre das, wenn er bei seiner Frau gemeldet bleibt und die neue Wohnung als Zweitwohnsitz angibt. ?
Vielen lieben Dank
Moni