[LoSt] Mietübernahme AG bei dop. Haushalt steuerfr

Ein Arbeitnehmer bezieht nach einer berufsbedingten Versetzung eine zweite Wohnung (Zweitwohnsitz) am neuen Arbeitsort!
-> doppelte Haushaltsführung

Der Mietvertrag läuft privat über den Arbeitnehmer - die monatliche Miete hingegen wird direkt vom Firmenkonto aus an den Vermieter bezahlt.

Nach meinem Kenntnisstand ist diese Mietübernahme durch den AG Lohnsteuerfrei und als ganz normaler Aufwand zu verbuchen, oder!?

ps.: da gab es doch auch mal eine 2-Jahres-Frist… ist diese nicht auch aufgehoben worden!?

Vielen Dank für Eure Beiträge bereits im Voraus!

Hi !

Zahlt der Arbeitgeber notendige Mehraufwendungen, die einen Arbeitnehmer wegen einer beruflilch bedingten doppelten Haushaltsführung erwachsen, so handelt es sich dabei um Arbeitslohn.

In der Buchführung des Arbeitgebers ist daher der Aufwand auf das entsprechende Lohnkonto zu buchen.

Die Zahlung an den Arbeitgeber ist jedoch nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei und daher auch SV-frei. Die 2-Jahresfrist wurde rückwirkend aufgehoben und ist in allen noch offenen Fällen nicht mehr anwendbar.

BARUL76

PS:
Ist der Arbeitnehmer allerdings Gesellschafter seines Arbeitgebers (z.B.: Gesellschafter-Geschäftsführer) und/oder übersteigen die Aufwendungen für die Wohnung die Üblichkeit, sind weitere Betrachtungen anzustellen. Als Schlagworte seien hier nur „verdeckte Gewinnausschüttung“ oder „nicht abzugsfähige Betriebsausgaben“ genannt.

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danke barul76! Muss nur noch etwas nachhacken:

In der Buchführung des Arbeitgebers ist daher der Aufwand auf
das entsprechende Lohnkonto zu buchen.

Also muss der Mietaufwand als steuerfreier Lohnaufwand des
entsprechenden Arbeitnehmers verbucht werden und darf nicht
unter sonst. Mietaufwendungen o.ä. gebucht werden?

Was sollte beachtet werden um einen solchen Vorgang für
evtl. Steuerprüfungen einwandfrei zu deklarieren?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

[LoSt] AG übernimmt Miete des AN bei DHHF = Lohn !
Hi !

Was sollte beachtet werden

Üblicherweise werden die steuerfreien „Miet“-aufwendungen bereits in der Lohnbuchhaltung als zusätzlicher Gehaltsbestandteil erfasst. Damit sind sie dort auch als Verbindlichkeiten aufgeführt.

Aus der Lohnbuchhaltung kommt dann die Auswertung/Buchungsliste „Brutto-Lohn-Liste“ (heißt bei jedem Programm bissel anders aber doch ähnlich). Diese Liste stellt die Buchungsanweisungen für die Finanzbuchhaltung dar. Daher sind in dieser Liste die entsprechenden Aufwands- und Verbindlichkeitskonten bereits vorgegeben. Bei der Zahlung der „Miete“ sollte nur darauf geachtet werden, dass das richtige Verbindlichkeiten-Konto ausgeglichen wird.
Dies kann in der Prüfung dann auch so angegeben werden und führt zu keinen Beanstandungen.

Als Mietaufwand sind in der FiBu übrigens nur der primär für das Unternehmen anfallenden Kosten auszuweisen. Aufwendungen für Mitarbeiter sind Lohn und daher entsprechend zu erfassen.

BARUL76

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ThX
Da bleiben (fast) keine Fragen mehr offen! :smile:
Herzlichen Dank für die Hilfe „barul76“

ps.: nur bei ausreichender Muse eine weitere
Frage… Wo genau liest man diese Erkenntnisse
aus dem Gesetz und/oder den Richtlinien heraus

  • oder handelt es sich hier um Praxiserfahrung?