[LoSt] Nachzahlung zu Vorjahr, welche Steuerklasse

Ein Arbeitnehmer ist in 2005 bereits ausgeschieden und hat jetzt aufgrund Gerichtsurteil noch einige Zahlungen für 2005 zu erhalten.

Er ist mittlerweile wieder beschäftigt; legt aber seine Steuerkarte 2006 für die Nachzahlung aus 2005 vor.

Unser Abrechnungsprogramm gibt für die Nachzahlung im Abrechnungsmonat März 2006 automatisch die Steuerklasse VI vor und akzeptiert auch keine Änderung auf die aktuelle Steuerklasse lt. vorgelegter Steuerkarte.

Ist es richig, dass diese Nachzahlung grundsätzlich nach der Steuerklasse VI abzurechnen ist? Wenn ja, wo steht das geschreiben?

MfG

Bernd

Hallo!
Nachzahlungen aus Vorjahren werden nach dem „Zuflussprinzip“ betrachtet. Es muss die Steuerklasse zur Abrechnung genommen werden in dem der „Zufluss“ entsteht. Also 2006. Wo das steht fällt mir gerade nicht ein.

Gruß Corinna

Wenn er wieder beschäftigt ist, kann er nicht die 2006er mit Kl. III vorlegen sondern gehört in Kl. VI.

Es kommt darauf an welche Steuerkarte er vorlegt! Wenn sein derzeitiger Arbeitgeber die Sechs hat kann er durchaus die drei vorlegen.