Ein Arbeitnehmer ist in 2005 bereits ausgeschieden und hat jetzt aufgrund Gerichtsurteil noch einige Zahlungen für 2005 zu erhalten.
Er ist mittlerweile wieder beschäftigt; legt aber seine Steuerkarte 2006 für die Nachzahlung aus 2005 vor.
Unser Abrechnungsprogramm gibt für die Nachzahlung im Abrechnungsmonat März 2006 automatisch die Steuerklasse VI vor und akzeptiert auch keine Änderung auf die aktuelle Steuerklasse lt. vorgelegter Steuerkarte.
Ist es richig, dass diese Nachzahlung grundsätzlich nach der Steuerklasse VI abzurechnen ist? Wenn ja, wo steht das geschreiben?
MfG
Bernd