Guten Morgen an alle, zum Themenbereich der Lohnsteuerpauschalierung bei unentgeltlicher Mahlzeitengestelltung (Mittagessen) stellt sich folgende Frage:
Kann der monatliche Sachbezug für die Mitarbeiter nach folgendem Schema berechnet werden:
Amtlicher Sachbezugswert 2,61 Euro x 15 Tage (quasi einem Durchschnittswert) = Monatlicher Sachbezug 39,15 Euro, der pauchal mit 25 % versteuert wird (zusätzlich SZ und KiSt).
Oder ist es nicht möglich diese 15 Tage/Monat anzusetzen, sondern die „arbeitstäglichen“ Mahzeiten?
Wie würden diese denn berechnet? Durchschnittsarbeitstage 21,75/Monat x 2,61 Euro? Oder der monatliche Wert von 78,25 Euro für das Mittagessen? Aber wie sieht’s dann mit den arbeitsfreien Tagen aus (Urlaub, Krankheit, Dienstreisen), wenn der Mitarbeiter keine Mahlzeit zu sich nimmt?
Oder müssten genaue Aufzeichnungen erfolgen, welcher Mitarbeiter an welchem Tag des Monats das Mittagessen eingenommen hat?
Könnte mir bitte freundlicherweise jemand aus seinem Erfahrungsschatz mitteilen, wie es denn nun korrekt versteuert werden darf?
Für die Hilfestellung bedanke ich mich schon jetzt sehr!
Mit freundlichen Grüßen
Anke