kannst Du mir auch noch sagen, wie das auf der Lohnabrechnung
aussehen muss, wenn zB Sachbezugswert 200,- und AN zahlt 400,-
als Nettoabzug?
Hallo,
da läuft dann was schief! Wenn der AN 400,- für die Wohnung bezahlen will, dann ist der geldwerte Vorteil (ortsübliche Vergleichsmiete) wohl auch 400,- Euro. Also 400 - 400 = 0,-!
Wenn allerdings ein Wert der Sachbezugsverordnung genommen wird (bsp. § 3 Abs. 1 SachbezVO = 196,50 Euro) für Unterkunft die nicht Wohnung ist und der Arbeitgeber verlangt für die Unterkunft aber 400,-, dann ist das kein geldwerter Vorteil mehr und gehört nicht mehr in die Lohnrechnung, weil eben kein Vorteil ist. Der Arbeitnehmer ist ja wohl nicht gezwungen für 400,- zu mieten, er macht es ja freiwillig. Es wäre hier dann allerhöchstens korrekt, dass der Arbeitgeber die Miete direkt vom Lohn (Netto) einbehält. Aber dann kommt oben eine 0,- drauf! Aber schädlich ist es ja nicht, solange die „200 - 400“ nicht dazu führt, dass der Arbeitnehmer effektiv 200,- Brutto zu wenig versteuert!
Hier sollte man unbedingt mit dem Lohnbüro sprechen!!!
Mfg vom
showbee