[LoSt] Sachbezug Unterkunft in Lohnabrechnung?

Hallo an Alle,

wie sieht lohnabrechnungstechnisch ein Sachbezug für eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterkunft aus? Wie beim Kfz oben drauf und unten abziehen?

Wie hoch wäre da der Sachbezugswert für 2007?

Ich habe mal gelesen, dass der Sachbezug steuer-und SV-frei wäre, wenn der Arbeitnehmer mindestens selbst diesen Betrag aufwendet, also wenn er mindestens einen Nettoabzug als Miete i.H. des Sachbezugswertes zahlt.
Ist das korrekt?

LG vom wicht

Hallo,

ja,

wie sieht lohnabrechnungstechnisch ein Sachbezug für eine vom
Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterkunft aus? Wie beim
Kfz oben drauf und unten abziehen?

genau so!

Wie hoch wäre da der Sachbezugswert für 2007?

Wie in 2006, da die Sachbezugsverordnung m.E. nicht geändert wurde:
http://bundesrecht.juris.de/sachbezv_1995/__3.html

Ich habe mal gelesen, dass der Sachbezug steuer-und SV-frei
wäre, wenn der Arbeitnehmer mindestens selbst diesen Betrag
aufwendet, also wenn er mindestens einen Nettoabzug als Miete
i.H. des Sachbezugswertes zahlt.
Ist das korrekt?

auch korrekt. Wenn bspw. geldwerter Vorteil für die Wohnung 200,- ist und der Arbeitnehmer 200,- zahlt, dann bleibt ja kein Vorteil zur Versteuerung mehr über!

Mfg vom

showbee

Ich habe mal gelesen, dass der Sachbezug steuer-und SV-frei
wäre, wenn der Arbeitnehmer mindestens selbst diesen Betrag
aufwendet, also wenn er mindestens einen Nettoabzug als Miete
i.H. des Sachbezugswertes zahlt.
Ist das korrekt?

auch korrekt. Wenn bspw. geldwerter Vorteil für die Wohnung
200,- ist und der Arbeitnehmer 200,- zahlt, dann bleibt ja
kein Vorteil zur Versteuerung mehr über!

Danke showbee,

kannst Du mir auch noch sagen, wie das auf der Lohnabrechnung aussehen muss, wenn zB Sachbezugswert 200,- und AN zahlt 400,- als Nettoabzug?

Muss oben dann der Sachbezugswert überhaupt als steuerfreier Betrag angesetzt werden und unten wieder ab? Oder braucht man da nur die 400,- als Nettoabzug?

kannst Du mir auch noch sagen, wie das auf der Lohnabrechnung
aussehen muss, wenn zB Sachbezugswert 200,- und AN zahlt 400,-
als Nettoabzug?

Hallo,

da läuft dann was schief! Wenn der AN 400,- für die Wohnung bezahlen will, dann ist der geldwerte Vorteil (ortsübliche Vergleichsmiete) wohl auch 400,- Euro. Also 400 - 400 = 0,-!

Wenn allerdings ein Wert der Sachbezugsverordnung genommen wird (bsp. § 3 Abs. 1 SachbezVO = 196,50 Euro) für Unterkunft die nicht Wohnung ist und der Arbeitgeber verlangt für die Unterkunft aber 400,-, dann ist das kein geldwerter Vorteil mehr und gehört nicht mehr in die Lohnrechnung, weil eben kein Vorteil ist. Der Arbeitnehmer ist ja wohl nicht gezwungen für 400,- zu mieten, er macht es ja freiwillig. Es wäre hier dann allerhöchstens korrekt, dass der Arbeitgeber die Miete direkt vom Lohn (Netto) einbehält. Aber dann kommt oben eine 0,- drauf! Aber schädlich ist es ja nicht, solange die „200 - 400“ nicht dazu führt, dass der Arbeitnehmer effektiv 200,- Brutto zu wenig versteuert!

Hier sollte man unbedingt mit dem Lohnbüro sprechen!!!

Mfg vom

showbee