Ein Ehepaar kann die Lohnsteurkartenkombination III/V haben, wenn z.B. die Frau viel mehr als der Mann verdiennt, um weniger Steuer zahlen zu müssen.
Wenn der, der wenig / nichts verdient, (der Mann in diesem Beispiel) eine Gewerbe anmeldet um ein neues Projekt zu starten, ist es noch möglich / gut, die Kombination III/V in die Lohnsteuerkarten zu haben?
Muss die Steuererklärung der einzelnpersonen zusammen mit der Steuererklärung der Gewerbe gemacht werden, oder werden sie getrennt gemacht?
Vor kurzem hatten wir hier eine längere Diskussion darüber, welche Steuerklasse zu wählen ist, wenn nur ein Ehegatte Arbeitnehmer ist. Ergebnis: Dieser Ehegatte MUSS die Klasse III behalten auch dann, wenn dies zu erheblichen Nachzahlungen am Jahresende führen wird. (Einfach im Archiv suchen!