Hallo,
folgende hypothetische Situation:
Ein Chef geht zu seiner Mitarbeiterin und sagt folgendes:
„Pass mal auf Liebes, ich geb dir keine Gehaltserhöhung sondern zahle dir eine steuerfreie Zulage in Höhe von sagen wir mal 85€ monatlich für deine Fahrtkosten, ok?“
Für diese Mitarbeiterin hört sich das sicherlich im ersten Moment verlockend an, fragt sich dann aber „Wo ist der Haken?“
Über etwaige Hinweise bezüglich dieses Hakens würde ich mich sehr freuen.
Grüße
Laber
Muss ja zwangsläufig vorallem für den AG von Vorteil sein, sonst würde er sowas nicht vorschlagen.
Für eine begrenzte Zeit oder bei besonderen Umständen können ja solche Vereinbarungen noch angehen.
Die ‚steuerfreiheit‘ der Fahrtkosten ist höchstens ein Zückerchen, wenns denn das Steueramt überhaupt damit einverstanden ist. Aber das solltest du ja mit deinem Profil besser beurteilen können.
Aber ansonsten strafst du dich schlussendlich selbst.
Dein aktueller Lohn ist Bemessungsgrundlage für vieles, wie zB Pensionskassenbeiträge und Arbeitslosen-Bezüge. Auf welche Lohnsumme möchtest du dann bei der nächsten Lohnrunde deine 3% Lohnerhöhung?
Und der AG spart auch hier wieder am AG-Anteil der Sozialkosten.
Ein Chef geht zu seiner Mitarbeiterin und sagt folgendes:
„Pass mal auf Liebes, ich geb dir keine Gehaltserhöhung
sondern zahle dir eine steuerfreie Zulage in Höhe von sagen
wir mal 85€ monatlich für deine Fahrtkosten, ok?“
Für diese Mitarbeiterin hört sich das sicherlich im ersten
Moment verlockend an, fragt sich dann aber „Wo ist der Haken?“
Über etwaige Hinweise bezüglich dieses Hakens würde ich mich
sehr freuen.
Grüße
Laber
Hi,
danke für die prompte Antwort.
Ich kann mich irgendwie an einen alten Fall erinnern, der ähnlich war, allerdings nur 45€ monatlich.
Das Finanzamt hat da aber wohl quer geschlagen und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge mussten rückwirkend nachbezahlt werden.
Naja, ich bin leider kein Steuerberater, deshalb hoffe ich hier auf einen Kommentar, weil ich es nicht mehr weiß.
Grüße
Laber
Servus Michael,
die Möglichkeit einer steuerfreien Fahrtkostenerstattung gab es in der Vergangenheit für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Für die täglichen Fahrten mit dem PKW ist die Erstattung pauschal LSt-pflichtig (Pauschale von 15% & Soli trägt der Arbeitgeber, sie kann auf den AN überwälzt werden), jetzt auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln. In beiden Fällen ist die Erstattung sozialversicherungsfrei. Maximaler Betrag, der so behandelt werden kann, ist die Entfernungspauschale von 0,30 € / Entfernungskilometer.
Es muss allerdings darauf geachtet werden, daß die tatsächliche Entfernung und die Tatsache, daß überhaupt Aufwendungen erwachsen (egal wie niedrig oder hoch) in geeigneter Weise belegt sind.
Wenn mal eben so ein gegriffener Pauschalbetrag abgerechnet wird, der nicht nach der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage / Monat variiert und der nur mit Mühe überhaupt in den Abrechnungen und in der FiBu aufzufinden ist, kann es leicht sein, daß der Betrag in seiner gemeinten Eigenschaft als Werbungskostenerstattung verworfen und in diesem Fall schlicht dem steuer- und damit auch SV-pflichtigen Gehalt zugerechnet wird. Das mag in dem zitierten Fall so gewesen sein, wenn bei der LSt-Ap entsprechend vage rumerzählt wurde. Kann auch angehen, daß der Betrag auf der LSt-Bescheinigung nicht ausgewiesen war, so daß der AN für sich selber nochmal obendrauf den WK-Ansatz in Anspruch nehmen konnte.
Grundsätzlich führt so eine Regelung schon zu einem (freilich nicht so riesigen) Betrag, der mit (je nach Einzelfall) vielleicht verminderten Abzügen beim AN ankommt. Es stimmt freilich auch, daß SV- und KV-freie Leistungen keine Ansprüche in SV und KV begründen können.
Ähnliches gilt für die Erstattung von Reisekosten: Die ist steuer- und SV-frei, auch hier gibts Obergrenzen.
Beides sind ganz scharmante Wege, um im Einzelfall den Unterschied zwischen Aufwand für den AG und dem Geld, was der AN in der Tasche hat, ein bissell im Rahmen zu halten. Freilich kein „free lunch“. Als ersten Schritt täte ich den Aufwand, den es ausmacht, ein entsprechendes System durch den Rechenknecht ordentlich erledigen zu lassen, in die Berechnung mit einbeziehen.
Schöne Grüße
MM
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Boa, vielen Dank!!
Hallo Martin,
tausend Dank für deine ausführliche Antwort.
Grüße
Laber