Ein Auszubildender im 3. Lehrjahr möchte eine Nebenjob anfangen um sein Budget etwas anzuheben. Der Auszubildende verdient ca. 800 € Brutto. Kindergeld bekommt er keines mehr. Nun hat er einen Job bei einer Eventfirma ( Firma B) gefunden, dort bekommt er 8 € ( Brutto ) pro Stunde. Er hat bei Firma B keinen festen Arbeitsvertrag sondern wird nur nach Einsatz bezahlt. Er kann z.B. 3-4 Tage auf einem Autorennen Arbeiten und dann ein halbes Jahr nicht mehr. In der Eventfirma wurde er darauf hingewiesen dass sein Nebenverdienst in die Steuerklasse 6 fällt. Normalerweise gibt es doch Freibeträge, also wenn der Azubi bei seinem Nebenjob Monatlich nur 150 – 200 € verdient kann er den versteuerten Teil seines Geldes beim Finanzamt (am Ende des Jahres) zurück fordern, oder ?
Würde mich über Hilfe freuen…
Mit freundlichen Grüßen Stefan