Hallo 
Herr H und Frau B wollen in diesem Jahr noch heiraten.
Herr H hat die Steuerklasse I mit 0,5 Kind, Enkommen ca 1250 Euro netto monatlich.
Frau B hat St.Kl. II/1 Kind, Einkommen ca 1400 Euro netto monatlich.
Welche Steuerklassenverteilung ist nach der Eheschließung am sinnvollsten?
Bis zu welchem Zeitraum können Steuern rückwirkend (nach der Hochzeit und für 2006) geltend gemacht werden?
herzlichen Dank für eventuelle Antworten 
Gruß, Sanne