[LoSt] Steuerklassenwahl bei Trennung/Kindern

Hi,da es ja doch keine dummen Fragen gibt, was wäre wenn:
Ein Ehepaar(bisher LstKl III/V, 1,5 Kinder) trennt sich vorläufig(!) und zieht auseinander, aber nur einige Strassen voneinander entfernt.Das eine Kind wäre noch schulpflichtig und lebt aufgrund der Wechselschichten der Eltern mal beim Vater, mal bei der Mutter.Sind dann beide alleinerziehend und können die Steuerklasse II wählen? Hat das irgendwie was damit zu tun, wo das Kind gemeldet ist? Welche Steuerklassen kommen sonst in Frage?
Danke
Armin

Servus Armin,

wenn die Steuerklassen III/V richtig gewählt sind, wird im wahrscheinlichsten Fall die Steuerbelastung für beide am geringsten bleiben, wenn diese Steuerklassen weiter eingetragen bleiben. Solange die Trennung nicht auf Dauer ist, ist diese LSt-Klassenkombination genauso zulässig wie die Zusammenveranlagung (auf die es ankommt - Lohnsteuer ist bloß Vorauszahlung auf Einkommensteuer).

Falls es zur Trennung auf Dauer kommt, gibts Einzelheiten zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in § 24b EStG (zur Lektüre empfohlen). Das Prüfschema geht mit den Meldeverhältnissen los und läuft dann über § 64 EStG (Kindergeldanspruch) weiter - kurzer Sinn: Den Entlastungsbetrag gibts insgesamt bloß einmal.

Schöne Grüße

MM

Danke!
Danke für die schnelle Hilfe…