[LoSt] Überlassung Unterkunft an AN - DHHF?

Hallo an Alle,

folgende Frage:

Liegt bei einem ledigen Arbeitnehmer eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn er eine in sich abgeschlossene Wohnung im elterlichen Wohnhaus unentgeltlich bewohnt (also Eltern EG, Sohn 1. OG)?

Lt. Lohnlexikon 2006 heißt es nämlich nur wie folgt:
Bei ledigen AN ist der notwendige Lebensmittelpunkt nur vorhanden, wenn er eine eigene Whg. gemietet hat oder Eigentümer ist…
Und weiter:
ein eigener Hausstand liegt nicht vor, wenn er in den Haushalt der Eltern eingegliedert ist oder in der Whg der Eltern ein Zimmer bewohnt.

Beides passt hier nicht so wirklich, da er es ja nicht gemietet hat und die Eltern Eigentümer sind…aber ein Zimmer oder in den Haushalt eingegliedert ist er ja auch nicht.

Hintergrund der Frage ist folgender:

Die Firma möchte diesem AN ein Zimmer in einer von der Firma angemieteten und als Wohngemeinschaft genutzten Wohnung zur Verfügung stellen.
Da dies eine Unterkunft darstellt, muss hier ja nur der Sachbezug angesetzt werden und nicht die ortsübliche Miete.
Lt. Lohnlexikon kann diese Überlassung aber auch steuerfrei bleiben (als Auslöse), wenn bei dem AN eine DHH vorliegt.

Wie sieht jetzt die Gehaltsabrechnung bei diesem AN aus, v.a. wenn der AN einen Teil als Miete an den AG zahlen soll? Geplant sind so ca. 300 Euro im Monat soll jeder AN für das Zimmer zahlen. Wie sieht das nun insgesamt aus?

Hoffe es kann mir einer helfen.

Danke vorab
vom Wicht

Bis heute ist eine unentgeltlich zur Verfügung gestellte Wohnung von den Eltern kein eigener Hausstand, dazu ist beim Bundesfinanzhof ein Verfahren anhängig.

www.bundesfinanzhof.de

Bis heute ist eine unentgeltlich zur Verfügung gestellte
Wohnung von den Eltern kein eigener Hausstand, dazu ist beim
Bundesfinanzhof ein Verfahren anhängig.

www.bundesfinanzhof.de

Ok, heißt also Ansatz vom Sachbezugswert.

Wie sieht jetzt dann die komplette Abrechnung aus, wenn er 300,- als Miete zahlen soll?