wie verhält sich die Situation mit dem „Eintragen der Kinder“ auf die LSt-Karten in folgenden Situationen:
a) Vater und Mutter leben nicht verheiratet und in Gütertrennung unter dem Selben Dach, Mutter hat kein Einkommen, da in Elternzeit
b) Vater un Mutter sind verheiratet. Vater ist der Verdiener. Mutter in Elternzeit. Es besteht Gütergemeinschaft und gemeinsame steuerl. Veranlagung.
Geht in beiden Fällen nur: 0.5 Kind auf LSt-Karte des Vaters und 0.5 Kind auf LSt-Karte der Mutter? Oder geht auch 1 Kind beim Verdiener (Vater) und 0 Kind bei der Mutter in beiden Situationen?
In Situation b): Werbekosten: der angestellte Ehegatte überschreitet nicht die Pauschale, aber seine Werbeausgaben und die der Ehefrau (die sich z.B während der Elternzeit fortbildet) zusammen überschreiten die Pauschale. Kann er dann die Summe (> Pauschale absetzen)? Verdoppelt sich die Pauschle in diesem Fall?
wie verhält sich die Situation mit dem „Eintragen der Kinder“
auf die LSt-Karten in folgenden Situationen:
a) Vater und Mutter leben nicht verheiratet und in
Gütertrennung unter dem Selben Dach, Mutter hat kein
Einkommen, da in Elternzeit
Das Kind kann mit Zustimmung der Mutter auf den Vater übertragen werden, der Vater bekommt dann 1,0 Kinder.
b) Vater un Mutter sind verheiratet. Vater ist der Verdiener.
Mutter in Elternzeit. Es besteht Gütergemeinschaft und
gemeinsame steuerl. Veranlagung.
Der Vater hat dann Lohnsteuerklasse III und bekommt das Kind mit 1,0 eingetragen.
In Situation b): Werbekosten: der angestellte Ehegatte
überschreitet nicht die Pauschale, aber seine Werbeausgaben
und die der Ehefrau (die sich z.B während der Elternzeit
fortbildet) zusammen überschreiten die Pauschale. Kann er dann
die Summe (> Pauschale absetzen)?
Die Einkünfte werden für jeden Ehegatten getrennt ermittelt.
Der Ehemann bekommt also den Pauschbetrag.
Die Ehefrau füllt gesondert eine Anlage N aus, auf der Rückseite werden die (vorweggenommenen) Werbungskosten eingetragen.
Somit hat sie negative Einkünfte, die bei einer Zusammenveranlagung das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer mindern.
Verdoppelt sich die Pauschale in diesem Fall?
Nein, die Pauschale bekommt man nur, wenn man auch (positive) Einkünfte hat.
vielen Dank für die Auskünfte. Kannst du mir bitte noch folgendes beantworten?
a) Vater und Mutter leben nicht verheiratet und in
Gütertrennung unter dem Selben Dach, Mutter hat kein
Einkommen, da in Elternzeit
Das Kind kann mit Zustimmung der Mutter auf den Vater
übertragen werden, der Vater bekommt dann 1,0 Kinder.
In welcher Form muss die Mutter dem Vater das Kind übertragen? Irgend eine formlose Erklärung an das Finanzamt? Reicht „das Ankreuzeln“ in Anlage K? (Wenn mich nicht alles täuscht entfällt diese Option in den Formularen für 2004?)
Dankw vielmals und viele Grüße aus dem Süden der Republik.