Da verdient die -sich nicht in der Inso befindliche -Ehefrau ihren Teil zum Familienunterhalt mit. Bis dahin in der Steuerklasse 5. Nun fordert sie wg. anstehender Überstunden und der Weihnachtsgeldzahlung den Wechsel in Klasse 4.
Lt. Aussage des Inso-Verwalters des Ehemanns darf dieser die Steuerklasse jedoch nicht ändern , da sonst die Gläubiger benachteiligt werden. Wo bleibt da das freie Recht auf freie Steuerklassenwahl der Partner ?
Es gibt aber ein Urteil, was der Aussage des Inso-Verwalters widerspricht.
Kann jemand sagen, wo man das finden kann ?
lieben Dank im Voraus !
goldfinger