Hallo Gemeinde,
ich brauch mal einen Rat und hoffe das ich hier im Brett richtig bin.
Folgender Fall:
Ein Ehepaar ist seit mehreren Jahren verheiratet. Sie haben zwei Kinder. Steuerlich sind sie gemeinsamm veranlagt und haben die Steuerklassen III/V. Zur Zeit wohnen beide noch in der gemeinsamen Wohnung, allerdings wird einer der beiden in absehbarer Zeit ausziehen.
Nun beschließt das Paar getrennte Wege zu gehen. Jeder von beiden wird ein Kind zu sich nehmen.
Ab welchen Zeitpunkt muss bzw. kann man die Steuerklassen ändern?
Für alleinstehende mit Kind greift soweit ich weiß die recht günstige Steuerklasse II.
Bekommt man diese erst nach einem rechtsgüligem Scheidungsurteil oder kann man diese schon haben wenn man räumlich getrennt ist?
Eine Scheidung dauert ja (soweit ich weiß) mindestens ein Jahr. Muss man solange mit den StKl. IV/IV leben?
Vielen Dank für eure Tips
Ronny
Hallo,
der erste Weg ist erstmal zum Einwohneramt zu gehen und eine Getrenntlebend-Erklärung abzugeben (möglichst auch von beiden Ehegatten unterschrieben). In dieser Erklärung ist dann auch das Trennungsdatum anzugeben.
Trennungsdatum im Jahr 2005:
steuerliche Wirksamkeit zum 01.01.2006
Wenn dazu noch eine Versicherung (gibts als Formular beim Einwohneramt) abgegeben wird
- dass ein Kind im Haushalt wohnt
- dass man nicht dem Ehegattensplitting unterliegt und auch in keiner
eheähnlichen Gemeinschaft lebt
- dass keine andere volljährige Person mit im Haushalt lebt
dann kann ab dem 01.01.2006 in die Steuerklasse II gewechselt werden.
Dazu sollten aber die Wohnverhältnisse richtig gemeldet sein,
also jeder Ehepartner mit je einem Kind in einer anderen Wohnung (es gilt dabei der Stichtag 01.01.2006). Also möglichst noch im Jahr 2005 ummelden, ansonsten gibt´s die Kl. II nicht ab 01.01.06 sondern zu einem späteren Zeitpunkt.
Im Jahr der Trennung, also 2005, kann durchaus noch ein normaler Klassenwechsel auf IV/IV durchgeführt werden (bis spätestens 30.11.2005). Dazu sollten aber beiden Ehegatten den Wechselantrag unterschreiben, beide Karten vorgelegt werden und auch beide Ausweisdokumente.
Ich hoffe das hilft ein bisschen
Gruß
Sid
Danke Sid,
für Deine ausführliche Antwort.
Es hat mir, zumindestens was diesen Punkt angeht, ermal sehr viel weitergeholfen.
Gruß Ronny