Muß die Lohnsteuerklasse für dieses Jahr noch geändert werden, wenn am 15.11. geheiratet wurde und danach beide Partner in die Lohnsteuerklasse vier gehen wollen? Oder reicht es, die änderung nur auf der Karte für 2006 eintragen zu lassen?
Wollt ihr aber 2005 gemeinsam veranlagt werden müßt ihr
natürlich heuer noch machen.
hallo,
österreichisch in allen ehren, aber wer weiss schon was du mit „heuer“ meinst? heuer meint m.E. dieses jahr und wenn es das ist, dann ist es falsch.
die steuerklassen auf den steuerkarten sind NICHT voraussetzung für die veranlagungsart, die prüft das finanzamt selbstständig.
wenn hier also „normale“ arbeitnehmer vorliegen, dann können sie die erklärung (wir wollen zusammenveranlagt werden) bis zum 31.05.2006 (fall des § 46 EStG) oder bis zum 31.12.2007 (kein fall des § 46 EStG) auf dem mantelbogen machen.
im zweifel wäre hier die mitarbeit eines lohnsteuerhilfevereines oder anderer profis angebracht, der die veranlagungsvarianten durchprüft. ggf. sind auch kinder oder progressionseinkünfte im spiel, dann könnte durchaus die besondere oder getrennte veranlagung auch möglich sein.
Das weiß ich, aber die Behörde für die es wichtig ist, ist
nicht das Einwohnermeldeamt, sondern das Finanzamt
Das verstehe ich nicht, kannst du das mal erläutern ?
Naja, die Steuern gehen ja nicht ans Einwohnermelderamt (Bürgeramt hier in Frankfurt übrigens…) sondern ans Finanzamt. Den Einsteuerjahresausgleich macht man ja auch beim Finanzamt…
antwortet Elke
PS Der Eintrag war vielleicht auch nicht ganz ernst gemeint, weil ich ja weiß, wo es gemacht werden muß