[LoSt] Wann Lohnsteuerklasse bei Heirat ändern?

Muß die Lohnsteuerklasse für dieses Jahr noch geändert werden, wenn am 15.11. geheiratet wurde und danach beide Partner in die Lohnsteuerklasse vier gehen wollen? Oder reicht es, die änderung nur auf der Karte für 2006 eintragen zu lassen?

Grüße,

Elke

Hi,

die Lohnsteuerkarten für 2005 müssen nicht mehr geändert werden, können aber noch bis zum 30. November geändert werden.

Wenn beide berufstätig sind, hat das sowieso keine große Auswirkung.

Und da die November-Gehälter auch schon am 30.11. abgerechnet sind, hätte das überhaupt nur noch eine Auswirkung für Dezember.

Ach ja, die Steuerklassenänderung macht das Einwohnermeldeamt, nicht das Finanzamt.

Gruß

Petz

Steuerlich lohnt sich das für dieses Jahr wohl nimmer.

Es kann nur interessant sein, wenn es auf die Höhe des jetzigen Nettogehalts ankommt:

  • drohende Arbeitslosigkeit
  • baldige Geburt eines Kindes

Gruß JoKu

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die Lohnsteuerkarten für 2005 müssen nicht mehr geändert
werden, können aber noch bis zum 30. November geändert werden.

Wenn beide berufstätig sind, hat das sowieso keine große
Auswirkung.

Und da die November-Gehälter auch schon am 30.11. abgerechnet
sind, hätte das überhaupt nur noch eine Auswirkung für
Dezember.

Das habe ich mir auch gedacht, wollte mich aber noch mal versichern…

Ach ja, die Steuerklassenänderung macht das Einwohnermeldeamt,
nicht das Finanzamt.

Das weiß ich, aber die Behörde für die es wichtig ist, ist nicht das Einwohnermeldeamt, sondern das Finanzamt :wink:

Gruß,

Elke

Hallo,

geht es dir nur um den tatsächlichen Eintrag in der Lohnsteuerkarte oder grundsätzlich um die „gemeinsame Veranlagung“?

Für die Lohnsteuerkarte ist es tatsächlich egal, da ja nur noch der Dezember vor uns liegt.

Wollt ihr aber 2005 gemeinsam veranlagt werden müßt ihr natürlich heuer noch machen.

Gerhard

Wollt ihr aber 2005 gemeinsam veranlagt werden müßt ihr
natürlich heuer noch machen.

hallo,

österreichisch in allen ehren, aber wer weiss schon was du mit „heuer“ meinst? heuer meint m.E. dieses jahr und wenn es das ist, dann ist es falsch.

die steuerklassen auf den steuerkarten sind NICHT voraussetzung für die veranlagungsart, die prüft das finanzamt selbstständig.

wenn hier also „normale“ arbeitnehmer vorliegen, dann können sie die erklärung (wir wollen zusammenveranlagt werden) bis zum 31.05.2006 (fall des § 46 EStG) oder bis zum 31.12.2007 (kein fall des § 46 EStG) auf dem mantelbogen machen.

im zweifel wäre hier die mitarbeit eines lohnsteuerhilfevereines oder anderer profis angebracht, der die veranlagungsvarianten durchprüft. ggf. sind auch kinder oder progressionseinkünfte im spiel, dann könnte durchaus die besondere oder getrennte veranlagung auch möglich sein.

gruss vom

showbee

???

Das weiß ich, aber die Behörde für die es wichtig ist, ist
nicht das Einwohnermeldeamt, sondern das Finanzamt :wink:

Das verstehe ich nicht, kannst du das mal erläutern ?

fragt

Petz

Hallo,

Das weiß ich, aber die Behörde für die es wichtig ist, ist
nicht das Einwohnermeldeamt, sondern das Finanzamt :wink:

Das verstehe ich nicht, kannst du das mal erläutern ?

Naja, die Steuern gehen ja nicht ans Einwohnermelderamt (Bürgeramt hier in Frankfurt übrigens…) sondern ans Finanzamt. Den Einsteuerjahresausgleich macht man ja auch beim Finanzamt…

antwortet Elke

PS Der Eintrag war vielleicht auch nicht ganz ernst gemeint, weil ich ja weiß, wo es gemacht werden muß

Hi Elke,

trotzdem interessiert es nicht beim Finanzamt, ehrlich !

Ob du die Lohnsteuerklasse dieses Jahr noch änderst, ist denen völlig egal !

Gruß

petz

Hi Petz,

trotzdem interessiert es nicht beim Finanzamt, ehrlich !

Ob du die Lohnsteuerklasse dieses Jahr noch änderst, ist denen
völlig egal !

Genau dass war ja meine Frage, vielleicht habe ich sie nur zu umständlich formuliert…Danke für die Deutlichkeit!

Lg,

Elke