[LoSt] Wann LoSt-Kl nach Scheidung/Trennung ändern

Hi Experten,

wie sieht hier die Lage aus:

Ehepaar StKl III + V
Beginn des Trennungsjahres
Ein Partner zieht aus

Fragen:
Wann muss die StKl der beiden Partner geändert werden? Mit dem Termin der Scheidung oder bereits bei Beginn des Trennungsjahres?

Welche Steuerklassen treffen dann zu, wenn auch bei einem Partner noch 2 Kinder zu berücksichtigen wären?

Wenn bei Auszug des einen Partners Steuerklassen von III+V nach IV+IV geändert werden und ein Partner wird arbeitslos, ist dies dann im Sinne der ArbeitsAgentur eine Steuerklassenänderung zum Nachteil der AA?

Danke für Antworten

Hallo,

Wann muss die StKl der beiden Partner geändert werden? Mit dem
Termin der Scheidung oder bereits bei Beginn des
Trennungsjahres?

da im Trennungsjahr noch Zusammenveranlagung möglich ist, muß in dem Kalenderjahr, in dem die Trennung beginnt, noch nichts geändert werden.

Im Jahr der Scheidung kann III/V bis zur Scheidung verwendet werden. Obs sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. IV/IV ist jedenfalls bei der Veranlagung zur ESt einfacher auseinanderzufisseln.

Wenn die Ehe aufgelöst worden ist, kann III/V beibehalten werden, wenn der „Mehrverdiener“ oder Alleinverdiener wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, und wenn dieser unbeschränkt ESt-pflichtig ist. In allen anderen Fällen gilt von der Scheidung an wieder I.

Falls der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, II. Wenn das Sorgerecht für die Kinder „aufgeteilt“ wird, und die Geschiedenen jeweils allein (mit den „zugeordneten“ Kindern) wohnen, gibts II/II, sonst I/I oder I/II.

Vor der Scheidung kommt II nicht in Frage; die „Feinabstimmung“ findet dann über die ESt-Veranlagung statt.

Wenn bei Auszug des einen Partners Steuerklassen von III+V
nach IV+IV geändert werden und ein Partner wird arbeitslos,
ist dies dann im Sinne der ArbeitsAgentur eine
Steuerklassenänderung zum Nachteil der AA?

Beim Partner mit III nicht, beim Partner mit V (bei dem dann das Netto höher wird) ja.

Schöne Grüße

MM

Danke
Danke, sehr gute Auskunft!

gruss