Hallo.
Angenommen die Person X ist Auszubildener bei einem großen Automobilkonzern. Dort hat sie die Möglichkeit ein Neufahrzeug ca. 10.000 € unter Listenpreis zu erwerben. Dieser Preisunterschied ist dann ja selbstverständlich nach Abzug des Freibetrags von 1.080 € als geldwerter Vorteil nach § 8 Abs. 3 EStG zu versteuern. Die Frage ist, wie wird der Arbeitgeber das abrechnen? Wird er schon entsprechend Lohnsteuer abführen oder wird keine Lohnsteuer abgeführt, sodass die Person zu Abgabe der ESt-Erklärung verpflichtet ist?
Vielen Dank.