Arbeitnehmer XY wechselt den Arbeitgeber. Er erhaelt seine Lohnsteuerkarte vom alten Arbeitgeber zurueck, verliert diese dann beim Umzug. Der neue Arbeitgeber moechte nun eine Lohnsteuerkarte.
a) Kann XY dem neuen Arbeitgeber eine neue (Ersatz-)Lohnsteuerkarte geben?
b) Braucht XY Daten, die auf der verlorenen Lohnsteuerkarte standen fuer die Steuererklaerung? Wenn ja, wie kann er diese Daten wiederbeschaffen?
Gruss und Danke fuer die Antworten zu diesem Fallbeispiel!
a) Kann XY dem neuen Arbeitgeber eine neue
(Ersatz-)Lohnsteuerkarte geben?
Ja. Die gibts bei der Gemeinde, die die verlorene Karte ausgestellt hat. Kostet ein paar Euro, nicht viel.
b) Braucht XY Daten, die auf der verlorenen Lohnsteuerkarte
standen fuer die Steuererklaerung?
Wenn der Arbeitgeber so gearbeitet hat, wie er es eigentlich seit 2003 müßte, gibt es keine Eintragungen von ihm auf der LSt-Karte, sondern der Arbeitnehmer hat separat einen Bogen erhalten, auf dem der an die Finanzverwaltung übermittelte Datensatz protokolliert ist. Diese LSt-Bescheinigung bräuchte er für die ESt-Erklärung. Die kann aber jederzeit beliebig oft beim Arbeitgeber fotokopiert werden.