Der Rentner E mit einer Altersrente i. H. v. ca 140,- € und einem selbständigen Kleingewerbe (Arbeiten am und ums Haus) und die Angestellte G (Netto-Einkommen ca. 1.000,-€) haben die Steuerklassen IV/IV. Ist diese Wahl richtig, kann nur diese Steuerklassenwahl genommen werden, weil E ein Kleingewerbe hat? Oder wäre auch
III (Angestellte)/V (Rentner) möglich? Der Gewinn mit dem Gewerbe ist nur minimal.
danke für die schnelle Antwort, so dacht ich das auch. Mich wundert nur, dass der Rentner immernoch eine neue Lohnsteuerkarte bekommt. Woran liegt das?
Gruß, elena
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danke für die schnelle Antwort, so dacht ich das auch. Mich
wundert nur, dass der Rentner immernoch eine neue
Lohnsteuerkarte bekommt. Woran liegt das?
Nach § 38b Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG ist nicht vorgesehen, dass der Rentner noch eine Karte über die Klasse V erhält. Die bisherige Kombination IV/IV ist nach § 38b Nr. 4 EStG aber falsch.
Um die Steuerklassen zu wechseln, muss man sowieso zur Gemeinde gehen (beide Lohnsteuerkarten mitnehmen !), dann kann man auch gleich die zweite „abbestellen“ !