[LoSt] Wort Entgeltumwandl. in Police Direktvers.?

Halle Allerseits,

angenomen die Arbeitnehmerin Frau Clever schließt eine Direktversicherung bei der Gesellschaft A durch Entgeltumwandlung ab.
Die Gesellschaft A erstellt eine Police, Arbeitnehmerin, Arbeitgeber und Steuerberater erhalten je ein Exemplar.
So weit so gut, alle sind auch glücklich, bis auf den Steuerberater Dr. Überclever.
Der bemängelt, daß in der Police nirgendwo vermerkt ist, dass es sich um eine Entgeltumwandlung handelt und stellt sich quer.

Nach meinem Verständniss kann doch der Gesellschaft A piepsegal sein, woher die Beiträge kommen, ob aus Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanziert oder gemischt, ein entsprechender Vermerk auf der Police sollte doch eigentlich nicht notwendig sein, da es sich in dieser Frage um Arbeitsrecht handelt. Eine Rolle könnte das beispielsweise in der Verfallbarkeit von Ansprüchen im Falle einer Kündigung spielen. Aber diese wird meines Erachtens nach in der „Vereinbarung zur Entgeltumwandlung“ geregelt, die für die Personalakte bestimmt ist und nicht notwendigerweise in derr Police selbst auftauchen muss.

Liege ich da richtig?
Über Kommentare freu ich mich natürlich wie immer sehr, vielen Dank vorab.

Grüße

Laber

Hallo Michael,

Du hast völlig Recht. Der StB wollte etwas zu bemängeln haben und hat nichts anderes gefunden.

Gruß

Nordlicht