Lotterie

Hallo,

ist es in Deutschland grundsätzlich erlaubt eine Lotterie privat (oder von gemeinnütziger Organisation) zu veranstalten. Veranstalter verkauft Lose an jeden, der will und lässt - ähnlich Sportwetten - auf Plazierungen eines selbst veranstalteten Events setzen. Am Ende gibt es für den Gewinner einen Sachpreis. Das Geld wird vom Veranstalter behalten.

Werner

Glücksspiele bedürfen der behördlichen Genehmigung; ein Verstoß ist nicht etwa nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat:

http://dejure.org/gesetze/StGB/284.html

Levay

Glücksspiele bedürfen der behördlichen Genehmigung; ein

–> gilt die beschriebene Veranstaltung denn überhaupt als Glücksspiel?

Werner

Hi Werner,

–> gilt die beschriebene Veranstaltung denn überhaupt als
Glücksspiel?

ja!

Gandalf

Danke für die Antworten!

steht es irgendwo, was alles als Glücksspiel gilt? Weil z.B. eine Tombola (früher in der Schule oder so…) scheint ja nicht genehmigt werden zu müssen? Hier muss man ja auch bezahlen und bekommt Sachpreise mit ein wenig Glück…

Werner

Hallo,
der genannte Paragraph bezieht sich auf öffentliche Glücksspiele. Wenn es im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft oder eines Clubs, eines Bekanntenkreises,… stattfindet, gilt das so nicht - wenn das nicht zur Gewohnheit wird (siehe Absatz 2). Also kein Wettverein o.ä., um das Verbot zu umgehen.
Gruß
loderunner (ianal)

Danke für alle Infos!
Danke!