Hallo Rechtskundler,
wenn in einer Ehe mit der Vertragform ‚Zugewinngemeinschaft‘ ein Partner einen nennenswerten Betrag in einer Lotterie gewinnt, wie ist dieser Betrag bei einer Trennung zu werten?
Zählt er zum gemeinsam erarbeiteten Vermögen, oder nicht? Sprich muß der Betrag geteilt werden oder nicht?
fragt sich
Elrond