Lotto-Tippgemeinschaft

Hallo!

Eine Gruppe von vier Personen möchte eine Lotto-Tippgemeinschaft gründen. Es soll eine Person als Kassenwart und Verantwortlicher für die Abgabe und die Verwahrung des Spielschein bestimmt werden.

Es soll ein Vertrag geschlossen werden der u. a. besagt, dass die verantwortliche Person nicht von den anderen Personen der Spielgemeinschaft dafür haftbar gemacht werden kann, wenn ein evtl. Gewinn nicht realisiert werden kann (z.B ist der alte Spielschein abgelaufen und der Verantwortliche hat vergessen nahtlos einen neuen Spielschein abzugeben und die Spielgemeinschaft hätte an der nicht teilgenommen Ziehung gewonnen oder der Spielschein ist verloren).

Ist eine solche Regelung rechtens oder haftet der Verantwortliche trotz dieser Regelung?

Danke!

Grüße

Hallo !

Meines Erachtens nach haftet die Person sowieso nie !

Es gab doch solche Fälle,die vor Gericht so entschieden wurden.

Also,der „Vertrag“ schadet nichts(beruhigt vielleicht zusätzlich) aber er nützt auch nichts.

Interessanter wäre ja der umgekehrte Fall der Haftung für verlorenen Schein oder vergessene Abgabe,ob der zulässig wäre,bei grundsätzlicher Vertragsfreiheit.

MfG
duck313