Lottogewinn bei Verteilung steuerpflichtig?

Hallo zusammen.

Wir haben uns folgenden Sachverhalt überlegt und kommen nicht richtig zu einer Lösung:

Angenommen eine Lotto-Tippgemeinschaft aus 10 Freunden (jeder zahlt 1/10 des Einsatzes) gewinnt einen größeren Betrag wie z.B. den momentanen Jackpott von 30 Millionen. Der Gewinn an sich muß ja nicht versteuert werden. Wenn nun also Person A (der die Tipgemeinschaft organisiert) den Lottoschein abgibt und dann auch den Gewinn kassiert hat er die 30 Millionen steuerfrei auf seinem Konto. Wenn A aber dann jedem seiner 9 Mitspieler 3 Millionen abgibt, müssen diese ihren Anteil dann also Schenkung versteuern? Oder wie machen sie dem Finanzamt klar dass die 3 Millionen von ihrem Kumpel ein anteiliger Lottogewinn sind?

Hat jemand eine Idee?

Bin gespannt auf eure Antworten…

JAN

Hallo,

u.a. aus diesem Grunde werden sehr viele Tippgemeinschaften in Form einer GbR geführt.

VG
Sebastian

Servus Jan,

ergänzend zur Bemerkung von TraderS: Wenn sich die Leute aus der Tippgemeinschaft gegenseitig verpflichtet haben, die vereinbarten Beiträge zu leisten, und sich über deren Verwendung (= Lottospielen) einig sind, ist dadurch bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entstanden - § 705 BGB.

Die Auszahlung der anteiligen Gewinne ist also keine Schenkung, da die Anteile zu keinem Zeitpunkt dem Scheinausfüller allein gehört haben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
am besten in Bar bei der Lottozentrale abholen und dann auf die einzelnen Konten einzahlen. Die Gesichter der Bankmitarbeiter würden mich schon interessieren.

Cu Rene

dann muß man aber nach dem geldwäschegesetz 10 mal erklären, wo das geld herkommt.

dann muß man aber nach dem geldwäschegesetz 10 mal erklären,
wo das geld herkommt.

Das wär mir der Spaß mal locker wert. Vor allem hab ich dann genug Zeit, es 10x zu erklären, weil ich vor meiner Kündigung grad meinen Resturlaub aufbrauchen würde… :smile:

dann muß man aber nach dem geldwäschegesetz 10 mal erklären,
wo das geld herkommt.

Das muß man bestimmt auch, wenn einem eine Privatperson einer anderen auf einmal drei Millionen überweist. Ich schätze die Lottogesellschaften haben da entsprechende Bescheinigungen zur Vorlage zur Hand.
Ach ja, wenn das Geld nur einen Tag mit einem Prozent Zinsen am Konto liegt, sind das schon über 800 Euro. Also schnell noch den Freistellungsbetrag ändern.

Cu Rene