Lottogewinn von gestohlenem geld

servus@alle

eine spontane frage, sie sich mir gerade beim ansehen einer trashsendung im privat tv stellt:

mal angenommen, unehrenhafter mitbürger A entwendet bei sich bietender gelegenheit ein portemonnaie des senilen mitbürgers B…vom nunmehr gestohlenen inhalt des portemonnaies finanziert A einen lottoschein, der doch tatsächlich ein erfreuliches sümmchen bringt.

wie verhält es sich denn nun mit dem gewinnansspruch des A, der inzwischen als dieb des portemonnaies erkannt wurde…muss A nur den gestohlenen betrag zurückzahlen und darf den gewonnen betrag behalten?

ich danke schon jetzt für zielführende hinweise

Hallo!

Da greift § 73 des StGB „Verfall“. Unrechtmäßíg erlangte Vermögensvorteile verfallen,meint werden vom Staat eingezogen.

Hier bekommt nicht etwa der Bestohlende den Gewinn !  Der Staat zieht es ein.  Der Bestohlene bekommt „nur“ sein Geld zurück.

Nur, wie sollte das eigentlich rauskommen, das A Lotto gespielt und gewonnen hat ?
Gut, wenn man bei ihm den Tippschein findet. Aber dann muss ihm ja nachgewisen werden, der Spieleinsatz stammt aus einer Straftat.
Da ist ja nun mal kein Zusammenhang mit Straftat erkennbar, anders als beim Kauf eines hochwertigen Auto oder einer goldenen Rolex Uhr etwa.
Vielleicht bei einem Systemschein mit sehr hohem Spieleinsatz ?

MfG
duck313

Moin,

dem Geld sieht man nicht an, wo es herkommt, daran scheitern so gut wie alle Bemühungen, „schmutziges“ Geld zu beschlagnahmen. Im geschilderten Fall dürfte es noch schwerer fallen, den Nachwei zu führen, ob das Geld für das Los aus der linken oder der rechten Tasche gezogen wurde, ganz abgesehen davon, dass ein Loskauf absolut nichts ist, wofür sich jemand schämen müsste.

Gruß Ralf

Der Kommentar sagt, das zins und lottogewinne nicht darunter fallen

Komm. OWiG 2. Aufl. 5. Lfg, Rn. 10, Göhler RNr. 5

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Natürlich muß der Dieb den Bestohlenen entschädigen und auch wegen Diebstahls ins Gefängnis oder Strafe zahlen.
Aber der Lottogewinn ist Ergebnis seiner Geschäftstätigkeit, womit weder der Bestohlene noch der Staat was zu tun hat. Der Dieb könnte ja auch einen vollkommen wertlosen Holzklotz gestohlen und daraus eine Skulptur geschnitzt haben, die Millionen wert ist.

dem Geld sieht man nicht an, wo es herkommt, daran scheitern
so gut wie alle Bemühungen, „schmutziges“ Geld zu
beschlagnahmen. Im geschilderten Fall dürfte es noch schwerer
fallen, den Nachwei zu führen, ob das Geld für das Los aus der
linken oder der rechten Tasche gezogen wurde, ganz abgesehen
davon, dass ein Loskauf absolut nichts ist, wofür sich jemand
schämen müsste.

komische argumentation.
dann kann man also deiner meinung nach gestohlenes geld zu ehrlichem geld machen, wenn man in der pizzeria vom kumpel mal ne million trinkgeld gibt? weil man dem geld ja nicht ansieht, aus welcher tasche es kam? und trinkgeld ja absolut nichts ist, wofür man sich schämen müsste?
kann es sein, dass du hier gesetzeslage, moral und beweisfragen lustig durcheinander würfelst?

Hallo!

Warum im Ordnungswidrigkeiten-Gesetz ?
Wenn es doch um Straftaten geht ?

Zins auch nicht ? Man kann also Geld stehlen, anlegen und nach Aufdeckung der Straftat, wird das Geld eingezogen, aber nicht der Zinserlös ? Den man ja unrechtmäßig erlangte, eben mit Geld aus Straftat ?

MfG
duck313

Hallo,

weil der 73 sehr unintersant ist und fast nie zum einsatz kommt. schnapp dir den kommentar und gucks dir an :wink:

hth

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html

guckst du Absatz II, der gutgläubige Erwerb ist also möglich

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html

guckst du Absatz II, der gutgläubige Erwerb ist also möglich

was willst du mir damit sagen?

Wer lesen kann …
… ist klar im Vorteil.

dann kann man also deiner meinung nach gestohlenes geld zu
ehrlichem geld machen, wenn man in der pizzeria vom kumpel mal
ne million trinkgeld gibt?

komische Denke. Schlag nach bei Wittgenstein: „Aus Falschem kann nichts Wahres folgen“.

Die Lottomillion ist also Deiner Meinung nach gestohlen? Herzlichen Glühstrumpf, für RTL wird’s reichen.

Gruß Ralf

ps: Shift-Taste kaputt oder langt’s dazu auch nicht?

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… ist klar im Vorteil.

und wer verständlich schreiben kann erstmal. was genau ist denn nun deine juristische meinung zur gestellten ursprungsfrage? habe ich immer noch nicht herausgefunden.

Die Lottomillion ist also Deiner Meinung nach gestohlen?
Herzlichen Glühstrumpf, für RTL wird’s reichen.

nun, dann gebe ich dir jetzt dein eigenes ‚kompliment‘ zurück. wo habe ich geschrieben, was du mir jetzt unterstellst?

btw., privatsender habe ich nicht mal mehr in meiner programmliste. du vermutlich schon?

ps: Shift-Taste kaputt oder langt’s dazu auch nicht?

wayne interessiert das hier noch?

also wenn man sich hier einmischen will, sollte man wenigstens die grundlagen verstehen:

komische argumentation.
dann kann man also deiner meinung nach gestohlenes geld zu
ehrlichem geld machen, wenn man in der pizzeria vom kumpel mal
ne million trinkgeld gibt? weil man dem geld ja nicht ansieht,
aus welcher tasche es kam? und trinkgeld ja absolut nichts
ist, wofür man sich schämen müsste?
kann es sein, dass du hier gesetzeslage, moral und
beweisfragen lustig durcheinander würfelst?

hier sagst du, das es dafür keine Grundlage gibt. Das „legal“ machen nennt sich in diesem Fall gutgläubiger Erwerb und die zitiere Norm, die den gutgläubigen Erwerb für gestohlenes Geld erlaubt.

eigentlich ist das hier noch ein expertenforum und nicht, ich glaub das ich was vermute…

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komische argumentation.
dann kann man also deiner meinung nach gestohlenes geld zu
ehrlichem geld machen, wenn man in der pizzeria vom kumpel mal
ne million trinkgeld gibt? weil man dem geld ja nicht ansieht,
aus welcher tasche es kam? und trinkgeld ja absolut nichts
ist, wofür man sich schämen müsste?
kann es sein, dass du hier gesetzeslage, moral und
beweisfragen lustig durcheinander würfelst?

hier sagst du, das es dafür keine Grundlage gibt.

vielleicht versuchst du es doch mal mit lesen? und weniger mit phantasievollen auslegungen und unterstellungen?

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das ist keine fantasie, das ist der gesetzestext. der und der passende kommentar sind ein weit bessere quelle als „google“

dann kann man also deiner meinung nach gestohlenes geld zu::
ehrlichem geld machen, wenn man in der pizzeria vom kumpel mal
ne million trinkgeld gibt? … mehr auf http://w-w-w.ms/a5efcr

wie oft noch, ja das geht und das steht auch so im gesetz, das es geht (grundsätzlich, wobei der kumpel natürlich gutgläubig sein muss)

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das ist keine fantasie, das ist der gesetzestext.

oje. schon mal versucht, sinnentnehmend zu lesen? meine texte (vielleicht anders als deine) bestehen nicht aus unzusammenhängenden, einzelnen sätzen oder gar worten.

versuch’s nochmal. vielleicht kommst du ja irgendwann hinter das rätsel, um was es hier im teilthread geht.

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du trollst nur noch. *plonk*