servus@alle
eine spontane frage, sie sich mir gerade beim ansehen einer trashsendung im privat tv stellt:
mal angenommen, unehrenhafter mitbürger A entwendet bei sich bietender gelegenheit ein portemonnaie des senilen mitbürgers B…vom nunmehr gestohlenen inhalt des portemonnaies finanziert A einen lottoschein, der doch tatsächlich ein erfreuliches sümmchen bringt.
wie verhält es sich denn nun mit dem gewinnansspruch des A, der inzwischen als dieb des portemonnaies erkannt wurde…muss A nur den gestohlenen betrag zurückzahlen und darf den gewonnen betrag behalten?
ich danke schon jetzt für zielführende hinweise