Loyalitätspflicht gegenüber Angestellten

Hallo,
angeregt durch einen Artikel weiter unten, Frage ich mich, wie üble Nachrede vom Chef, im Kollegenkreis und Bekanntenkreis, geahndet wird.
Seien es z.B. solche Sprüche wie: „die ist doch ein Fall für den Psychologen“ „die ist doch krank und ein seelisches Wrack“ und noch mehr solcher Nettigkeiten, alle auf den Gemütszustand zielend.

Gehen wir mal davon aus, dass solche Sachen hinter dem Rücken der Angestellten gemacht werden und diese bereits gekündigt ist.

Hätte sie ein Anrecht auf Entschädigung?

Lieben Gruß
Plö

Auch hallo.

Gehen wir mal davon aus, dass solche Sachen hinter dem Rücken
der Angestellten gemacht werden und diese bereits gekündigt
ist.

Hätte sie ein Anrecht auf Entschädigung?

Kommt wohl drauf an. Aber grundsätzlich ist der Betriebsfrieden zu wahren, wenn man keine weiteren Konsequenzen provozieren will. Man beachte auch FAQ:2299 -> Bericht von anwalt.de
Aber in so einem Fall wäre der Gang zum Anwalt anzuraten.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

angeregt durch einen Artikel weiter unten, Frage ich mich, wie
üble Nachrede vom Chef, im Kollegenkreis und Bekanntenkreis,
geahndet wird.

Nicht anders als sonst auch. -> http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

Gehen wir mal davon aus, dass solche Sachen hinter dem Rücken
der Angestellten gemacht werden und diese bereits gekündigt
ist.

Das spielt dabei keine Rolle.

Hätte sie ein Anrecht auf Entschädigung?

Wenn ihr ein nachweisbarer Schaden entstanden ist dadurch: Ja.

MfG