Loyalitätsplicht Chef / Firma?

Hallo! Wie ist das denn mit der Pflicht, dem Chef gegenüber loyal sein zu müssen?
Also, dass ich es nicht in die Zeitung setzte, für wie unfähig ich den Typ halte, ist mir schon klar. Das es Schweigepflicht zu Firmenangelegenheiten gibt, weiss ich auch. Aber, wenn ich Bekannten erzähle,WIE er ist, ohne inhaltliche Dinge, was passiert, wenn das rauskommt??
Beispiele: Dass der unfähig, fachlich inkompetent, gefallsüchtig, verantwortungslos und autoritär den Mitarbeitern gegenüber, nicht konflikt-und kritikfähig ist und nur auf seine Außerdarstellung bedacht ist(sitzt in 100 Kremien und die Mitarbeiter und die Inhalte der Arbeit sind dem egel, dass muss das Fussvolk machen, er stellt SICH selbst dar und repräsentiert…)
Kann der mich abmahnen? Rausschmeissen?
Auf Antwort gespannt!
Joanna (echt gestraft!)

Hallo.

Kann der mich abmahnen? Rausschmeissen?

Kann er tun. Ob er damit vor Gericht durchkommt, hängt ab von

  • der Tagesform des Richters;

  • der Beweislage (in diesem Falle Zeugen);

  • dem Inhalt Deiner Aussage.

Wenn Du die Äußerungen so gemacht hast wie Du hier schreibst und das beweisbar ist , kann u.U. sogar eine außerordentliche Kündigung in Frage kommen - Du stellst sowohl seine fachliche als auch persönliche Qualifikation in Zweifel, mit einem gewissen Grad an Öffentlichkeit. Der Arbeitgeber könnte sich darauf berufen, dass das Vertrauensverhältnis untergraben ist und es ihm nicht zugemutet werden kann, Dich weiter zu beschäftigen.

So weit der Wurstkasten (worst case). Für die Beweiswürdigung wäre es u.a. noch zu prüfen, in welchem Kreis Du Dich geäußert hast … gesprächsweise unter vier Augen, oder bspw. im Kegelverein mit 40 oder mehr Ohren. Aus einem größeren Zuhörerkreis resultiert auch ein größerer immaterieller Schaden für den Chef.

Man sollte mit Äußerungen zum persönlichen Verhalten - sowohl von Kollegen als auch von Mitarbeitern und Vorgesetzten - außerhalb des Betriebes extrem vorsichtig sein, besonders dann, wenn es sich bei den Zuhörern nur um „Bekannte“ handelt. Ein solches Verhalten ist mindestens abmahnfähig.

Innerbetrieblich ist das Ganze auch nicht ungefährlich, weil eine Untergrabung der Autorität eines Vorgesetzten regelmäßig als Störung des Betriebsfriedens ausgelegt werden kann …

Beispiele für verhaltensbedingte Kündigungsgründe sind:

der Verdacht einer Straftat, wenn objektive Anhaltspunkte für eine Täterschaft bestehen
eigenmächtiger Urlaub
Androhung von krankheitsbedingtem Fernbleiben
andauernde Unpünktlichkeit
Störung des Betriebsfriedens
Schlechtleistung
Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht im Krankheitsfalle

Gruß Eillicht zu Vensre
*IANAL*