LSt.-pflichtige Tätigkeit trotz Rentner-Status?

Hallo,

angenommen ein Rentner arbeitet sporadisch gegen Entgelt. (KEIN Minijob!)

Gesetzliche SV-Pflichtabgaben sind geklärt.

Wird der Rentner für diese Bezüge lohnsteuerpflichtig und muß dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vorglegt werden?

Danke im voraus
A H I M

Moin,

Wird der Rentner für diese Bezüge lohnsteuerpflichtig und muß
dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vorglegt werden?

=> wenn es kein Minijob ist, dann handelt es sich um eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung. Und somit muss auch eine Lohnsteuerkarte vorliegen.
Denn die Einkünfte aus einer Rentenversicherung (§22 EStG) UND die Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit (§19 EStG) sind zwei der sieben Einkunftsarten der Einkommensteuer.
Man kann ja auch Rentner sein und Einkünfte aus Kapitalvermögen haben oder aus Vermietung und Verpachtung.

Viele Grüße
e