LSt,SV Pflicht bei gerichtlicher Vergleichszahlung

Hallo,
besteht LSt bzw. SV Pflicht bei gerichtlichen Vergleichszahlungen?
AN wurde gekündigt ( ordnungsgemäß und fristgerecht ) und RAe haben nun vor Gericht Vergleich ausgehandelt mit Summe x zur Auszahlung zum Ende des Monats für insgesamt 1/2 Jahr.
AN ist bereits nicht mehr im Unternehmen.

Danke für Die Antwort!!

Freundliche Grüße
User :wink:

Hallo, Genaues kann ich dazu nicht sagen.
Meiner Meinung nach Sind Vergleichzahlungen wie Abfindungen zu behandeln. Da müssen sowohl Lst als auch SV vom Arbeitgeber abgeführt werden.
MfG
Ingrid