Ltd

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin dezeit bzgl einer deutschen Zweigniederlassung einer ltd etwas verwirrt.
Die deutsche Zweigniederlassung ist in das HR eingetragen. Als Gesellschafter wird eine natürliche Person benannt.
Schaue ich mir nun die dazugehörige englische Ltd. an, finde ich hier einen gänzlich anderen Gesellschafter, nämlich eine japanische Firma.
In den mir bisher bekannten Fällen war für die deutsche NL immer der Gesellschafter der englischen Firma einegtragen, mit demselben Stammkapital, dass für die englische Ltd. hinterlegt wurde. Aus Kreditsicht war damit ein klarer Verbund beider „Firmen“ (Ltd. und ihre deutsche NL) zu erkennen.
Soweit mir bekannt war/ist ist der Gesellschafter der englischen Ltd. auch immer zwingend der Gesellschafter der deutschen NL.

Wie kann es nun sein, dass eine deutsche NL, im HR eingetragen - einen anderen Gesellschafter hat als die Firma, deren Zweigniederlassung sie darstellt?

Schon jetzt ein herzliches Dankeschön für die Hilfe und Unterstützung!

Mit freundlichen Grüssen
Gina Brückner

Hallo Gina,

Natürlich ist es möglich, das eine japanische Firma als Teil- oder ganzer Gesellschafter einer Ltd., und diese Ltd wiederum Gesellschafter eines deutschen Unternehmen ist.
Ich würde nachforschen, zum einen was für eine japanische Firma dies ist, und wo der Gerichtszuständigkeit liegt. Wenn sich aber herausstellt, dass dieser Gesellschaft wiederum eine andere Gesellschafter dahinter steht, dann stimmt da irgendwas nicht
Grüße Jens

Hallo Jens,

lieben Dank für die schnelle Antwort.
Vllt. habe ich mich umständlich ausgedrückt, aber nicht die ltd. ist der Gesellschafter der deutschen NL der Limited, sondern eine Privatperson ist Gesellschafter der deutschen Niederlassung. Die Ltd. selbst ist nicht als Gesellschafter vermerkt. Man findet lediglich den Vermerk, dass es sich bei der deutschen NL um eine Zweigniederlassung einer engl. Ltd. handelt.

Yazaki Europe Limited Zweigniederlassung Köln = NL der Yazaki Europe Limited aus Hemel- Hempstedt; Gesellschafter dieser NL ist ein Herr XY (nicht die Ltd. selbst); Gesellschafter der Yazaki Europe Limited in Hemel-Hempstedt ist Yazaki Corporation Japan (was wie du bereits geschrieben hast durchaus möglich ist).

Mein „Problem“ ist der Gesellschafter der NL, der nicht die Limited aus UK ist…

Vielen lieben Dank!!!
Gina

Hallo Gina,

Eine NL ist mit dem Gesellschafter XY, und
Eine andere wiederum mit dem Gesellschafter der Ltd.
Unter dem selben Namen
Und es gibt ja Deutschland bzw. europaweit noch viele NL, mit verschiedene Gesellschaftern, also bis lang nichts ungewöhnliches

Hallo Frau Brückner,

ja, das ist möglich.

Ich selbst arbeite für eine Limited mit Sitz UK und Niederlassungen weltweit, u. a. auch in Deutschland.

Der/die Geschäftsführer/in in Deutschland ist eine andere Person als in England.

Bei unserer eigenen Limited ist es so, daß wir aus Kostengründen vor einigen Jahren eine Ltd mit dem Ziel der späteren Umwandlung in eine GmbH gegründet haben.

Die Geschäftsvorfälle und die Vertretung in England übernimmt für uns ein „Secretary“.

Diese/r „Secretary“ kann im übrigen, falls in England Geschäfte anfallen, dann auch u. U. als Geschäftsführer eingesetzt werden.

Gruß

rbfeli