LTD gründen

Guten Tag

ich habe einen gewerbeschein und mache promos und habe einen online shop usw.
ich würde mich gern rechtlich etwas absichern.
ich würde gerne eine ltd gründen, denn 25000 euroo für eine gmbh mag ich nicht ausgeben.
kan mir jemand sagen wie ich das mache mti der gründung und was die vorteile bzw nachteile sind?!
was muss ich beachten? was kostet die? wie bin ich da abgesichert wenn ich fehlinvestiert ahbe und pleite bin?
bei einer gmbh hafte ich ja mit dem gezahlten betrag in höhe von 25000 euro oder? und bei einer ltd nur mit einem euro?
danke für die antworten

Rechtsberatung erbringt der Rechtsanwalt, wir betrachten hier nur den abstrakten Fall!
Für Gründer mit wenig Startkapital gibt’s seit Kürze die Unternehmergesellschaft[1].

Ein Anbieter, mit dem ich persönlich gute Erfahrungen gemacht habe, ist GoAhead. Dort finden sich auch Vorteile für die Ltd.[2]

Als wesentlicher Vorteil werden niedriges Stammkapital und Haftungsbeschränkung genannt, wobei zweiteres mit Vorsicht zu genießen ist. Im Insolvenzfall unterliegt eine Ltd. in Deutschland (gleich einer GmbH) der InsO, dh der Director (als GF) bekommt eventuell Probleme weg. Insolvenzverschleppung. In solchen Fällen haftet der Director/Geschäftsführer bei Ltd. oder GmbH evtl. mit seinem Privatvermögen!

Ein Hauptmanko für den Laien ist, daß man deutschem und englischem Recht unterworfen ist, wobei die Grenzziehung eigentlich sehr klar ist.
Mehr vermeintliche Nachteile finden sich unter [3], wobei der Vergleich viel zu oberflächlich und zweier Notare unwürdig ist :wink:

Kosten der Ltd. bei der Errichtung nach meiner Erfahrung: http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft
[2] http://www.go-limited.de/warum-limited.html
[3] http://www.notare.bayern.de/front.php?newsID=255&art…

hm das heist also wenn ich millionen hätte, privat, z.b. durch ein erbe oder so kann man damit auch haftenß was bringt denn dann die ltd?
ist das bei einer gmbh auch so?

Keine Rechtsberatung am konkreten Fall, abstrahiere bitte von Dir auf eine dritte Person!

Wer eine Insolvenz verschleppt hat ein Problem, egal welche Rechtsform.
Für die Ltd. dürfte § 84 GmbHG analog gelten (trotz Analogieverbot im Strafrecht?!).

Sauber bleiben und Gewinne machen, dann hat man auch nichts mit der InsO zu tun. Wenn man von Anfang an plant, eine Gesellschaft an die Wand zu fahren sollte man sich zunächst mit dem angedrohten Strafmaß vertraut machen - da geht was :wink:

lg

guten tag
danke für die antwort
also er hat ja nicht vor sowas zu machen. ist ja nur ein beispiel was passieren kann :smiley:
man möchte ja abgesichert sein :smiley:
er würde gerne etwas gründen, weiß halt nicht ob gmbh ltd oder was auch immer
wenn man 2 homepages hat, was wäre dann gut?
wenn man ein allround anbieter ist für alles möglich
import, export usw

man möchte ja abgesichert sein :smiley:

Das ist man mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft, solange man sich an die Spielregeln (Gesetze) hält. Bezogen auf die Haftungsbeschränkung ist es egal, ob es sich um eine deutsche GmbH oder AG, eine englische Ltd. oder eine Delaware-Corporation handelt.

er würde gerne etwas gründen, weiß halt nicht ob gmbh ltd oder
was auch immer

Da tut sich derzeit einiges, wenn man warten kann: Dieses Jahr kommt noch die UG (haftungsbeschränkt) und ab 2010 soll es die Societas Privata Europaea geben, beide sehr interessant.

Einem rechtlich unerfahrenen Gründer ohne viel Kapital tut man mit der Ltd. idR wohl keinen Gefallen, für den wäre die UG wohl die beste Option.
Ausnahmen bestätigen die Regel: wer vor allem Geschäfte mit angelsächsisch geprägten Ländern tätigt fährt evtl. mit der Ltd. besser, den die kennt man im ganzen Commonwealth von Kanada über England und Indien bis Australien/Neuseeland.

wenn man 2 homepages hat, was wäre dann gut?

Aus der Anzahl betriebener Websites läßt sich sicher nicht auf den besten gesellschaftsrechtlichen Mantel schließen :wink:

lg

Gute Zusammenfassung zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt):
http://www.ug-gesellschaft.de/momig-unternehmergesel…

Hallo,

da haben sich ja zwei gefunden. Ihr habt so nett geplaudert, da mag ich mich kaum einmischen. Aber wenn da so viel seltsames Zeug steht, kann ich nicht tatenlos zusehen.

ich würde gerne eine ltd gründen, denn 25000 euroo für eine
gmbh mag ich nicht ausgeben.

Wohlan: Die 25.000 gibst Du nicht aus, sondern gründest damit die GmbH. Die 25.000 sind danach nicht weg, sondern in der GmbH als Kasse bzw. Bankguthaben (der gleiche Betrag taucht dann auf der Passivseite der Bilanz als Stammkapital auf). Des weiteren muß man nicht zwangsläufig den vollen Betrag aufbringen, aber das kannst Du alles fein im GmbHG nachlesen (insbes. §§ 5 und 7 GmbHG).

Zum Thema Insolvenz: Grundsätzlich gilt nach der EuInsVO, daß im Insolvenzfall das Insolvenzrecht des Landes anzuwenden ist, in dem das COMI (Center of Main Interest) der Gesellschaft liegt. Das heißt wiederum, daß in dem Land nicht nur ein Briefkasten herumhängen darf, sondern auch die Geschäftsleitung oder zumindest ein Teil davon.

Interessanterweise findet gleichzeitig und weiterhin das Gesellschafts- und Handelsrecht des Landes Anwendung, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Im Zweifel gilt also Insolvenzrecht Deutschlands und das ausländische Handels- und Gesellschaftsrecht. Das macht die Sache nicht unbedingt einfacher aber dafür spannender, insbesondere, wenn man von den Vorschriften beider Länder keinen blassen Dunst hat.

Letzen Endes sind die Risiken für eine Privatperson ohne fundierte Rechtsausbildung nicht überschaubar - auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird.

Schließlich und endlich sei noch erwähnt, daß bei einer Ltd. kreditmäßig tote Hose ist, solange der Gesellschafter für Kredite nicht bürgt.

Gruß
Christian

P.S.
Wozu willst Du eigentlich eine Haftungsbeschränkung? Wenn man nicht gerade Amazon aufziehen will, gibts da doch kaum Haftungsrisiken oder handelst Du mit Lebensmitteln oder Medikamenten?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

vielen dank für die antwort :smiley:

also ne es wird mit handys, besonders dem von apple gehandelt, den reparaturen daran und auch zubehör :smiley:
das ganze soll aber ausgeweitet werden auf andere produkte.
deswegen die frage ob man einfach sinnvoller weise bei einem normalen gewerbeschein bleibt rehcnungen schreibt mit mwst oder ob man sich absichert mit einer gmbh oder ltd.
das ding bei einer gmbh ist einfach, das das geld, die 25000 euro die ja mal im topf landen müssen, einfach totes kapital ist, wovon man nichts hat, bzw mit dem man nicht arbeiten kann :frowning:
das halt doof :frowning:

deswegen die frage ob man einfach sinnvoller weise bei einem
normalen gewerbeschein bleibt rehcnungen schreibt mit mwst
oder ob man sich absichert mit einer gmbh oder ltd.

Moin,

ich versteh den Zusammenhang nicht. Wenn Du eine Kapitalgesellschaft gründest, braucht diese ebenfalls einen Gewerbeschein, genau wie als Einzelperson auch. Und was hat die Mehrwertsteuer damit zu tun ?

das ding bei einer gmbh ist einfach, das das geld, die 25000
euro die ja mal im topf landen müssen, einfach totes kapital
ist, wovon man nichts hat, bzw mit dem man nicht arbeiten kann

Nöö, wie kommst Du darauf ? Das ist kein totes Kapital. Mit dem Geld kannst Du als Betriebsvermögen ganz normal arbeiten, z.B. viele, viele Handys kaufen.

Vielleicht solltest Du noch einmal ein Beratungsgespräch suchen.

Gruß
André

Hallo,

ich wollte Dich nur darauf hinweisen dass das Stammkapital einer GmbH kein totes Kapital ist. Mit diesem Stammkapital kann die GmbH bis zu einem bestimmten Mindestbetrag ganz normal arbeiten…

Magiclantern

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Mit diesem Stammkapital
kann die GmbH bis zu einem bestimmten Mindestbetrag ganz
normal arbeiten…

welcher Mindestbetrag wäre das denn und wie arbeitet man eigentlich mit Stammkapital?

Interessiert

Christian

Vollkasko-Firma?
Hi,

das ganze soll aber ausgeweitet werden auf andere produkte.
deswegen die frage ob man einfach sinnvoller weise bei einem
normalen gewerbeschein bleibt rehcnungen schreibt mit mwst
oder ob man sich absichert mit einer gmbh oder ltd.

Wie schon erwähnt, ohne den Gewerbeschein darf auch eine GmbH nicht gewerblich tätig werden.
Aber mal was anderes:
Was genau verstehst du unter „Absicherung“? Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass dir eine Bank auch nur einen müden EURO Kredit ohne private selbstschuldnerische Bürgschaft gibt? Eine Ltd mit einem Haftungskapital in Höhe der Zimmertemperatur könnte auch bei Lieferanten die Zahlungsweise Vorkasse oder Nachnahme auslösen.

Wenn Steuern „verschwinden“, dann ist da ja noch der Geschäftsführer, der dann mit der Durchgriffshaftung Bekanntscaft machen wird.
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung1.htm

das ding bei einer gmbh ist einfach, das das geld, die 25000
euro die ja mal im topf landen müssen, einfach totes kapital
ist, wovon man nichts hat, bzw mit dem man nicht arbeiten kann

Was leider ein beliebter Irrtum ist, denn das Geld kannst du „verjubeln“, wie es dir gefällt. Wovon sollte denn eine junge GmbH leben und arbeiten?

Ulrich