Ltd. und Altschulden

Guten Tag,

folgende Frage stelle ich mir. Wir hatten eine Firma (Einzelunternehmen)die aufgrund diverser Dinge zahlungsunfähig wurde. Aufgrund dessen wurde auch vom Finanzamt ein Insovenzverfahren eröffnet welches aber mangels Masse abgewiesen wurde.

Nun würden wir gerne eine neue Firma eröffnen und denken an eine Ltd. bzw. UG.

Stellt sich mir die Frage ob dann das FA oder andere Gläubiger der alten Schulden(die übrigens abgezahlt werden) auf das Konto zugreifen können. Den sollte dieses so sein würde man ja sofort zahlungsunfähig sein sein aufgrund der Kontopfändung.

Vielleicht weiß hier jemand einen Rat/Möglichkeit.

Vielen Dank im vor raus.

Gruß Barbarian

Hallo Barbarian,

zufälle gibts; heute hatten meine Frau und ich beschloßen unsere Ltd. entwerder weiter zu geben oder vollständig aufzulösen. Aus gesundheitlichen Gründen ist die Ltd. seit über 3 Jahren eingefroren.
Wie Sie in deutschhland mit der Ltd. arbeiten können und ect. ect.
Melden Sie sich einfach direkt bei mir

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Jens McCormack

Guten Morgen,

folgende Antwort zu deiner Frage:

Selbstverständlich haben die Gläubiger, hier insbesondere das Finanzamt, Kenntnis vom Konto wenn eine neue Firma eröffnest (es gibt kein Bankgeheimnis in Deutschland) Solange du deine Vereinbarung über die Tilgung der Schulden einhälst, werden die Gläubiger nicht auf dein Konto zugreifen.

Vorausetzung dafür ist das du mit allen Gläugern eine Zahlungsverinbarung geschlossen hast. Wurde einer vergessen, kann dieser bei Kenntnis der Kontoverbindung pfänden und du läufts dabei wieder Gefahr zahlungsunfähig zu werden.

Solltest du ein mehrfaches deines Einkommens an Schulden abbezahlen müssen, alos mindestens einen grösseren 5 stelligen Betrag, wäre eine Insolvenz vieleicht sinnvoller.
Eine neue Firma gleichgültig in welcher Reschtsform mit Altschulden zu belasten ist in heutiger Zeit fast tödlich.

Von einer LTD würde ich dir abraten, da du zwei Finanzämter am Hals hat.Wenn du in diesem Bereich nicht firm bist, lass die Finger davon, weil das deutsche Finanzamt solche Konstrukte, zumindest in Hessen sich sehr genau anschaut.

Bei der UG (mini GmbH) solltest du die Gründung wie bei einer GmbH ausführen lassen.(Gesellschafter Geschäftsführer und Prokurist)Duch eine interne Vollmacht zwischen dir und dem Geschäftsführer, bist du in der Lage die Firma zu führen.(unbelastet durch Altschulden) Die Ausgestaltung sollest du mit einem Anwalt oder Notar besprechen.Ausserdem ist die UG verpflichtet aus den Gewinnen Gesellschaftskapital zu bilden.
Ich hoffe, dass diese Antwort eine Hilfe war.
mit freundlichen Gruss
Peter