Doch, witzigerweise ist eine der Aufgaben der Wahlausschüsse zu prüfen ob die gemeldeten Kandidaten die Grundvorraussetzungen der Wahl erfüllen.
Das ist einfach nur wirrer frei erfundener Quatsch aber mal eine Frage am Rande wie glaubst du ist die Vorsitzende des Wahlausschusses, die Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen an ihren Posten gekommen? War das ein Staatsstreich? Eine Erbmonarchie ? Oder wurde sie etwa demokratisch gewählt …?
Das entspricht nicht der Wahrheit, der AfD stand es frei einen anderen Kandidaten zu nennen,
Auch das ist gelogen
Es existiert kein Gutachten samt Wertung und nichts davon ist Teil des Schreibens des Verfassungsschutzes.
Es gibt dazu eine gute juristische Einschätzung der Kanzlei Graf Kerssenbrock&Kollegen
Im Grunde kann dann kaum was anbrennen. Wenn er u.a. „Remigration“ in Bezug auf Staatsbürger befürworten sollte, ist er zu recht draußen. Stimmt es nicht und die Wahl wird wiederholt, wird er wegen der Medienwirksamkeit vermutlich mehr Stimmen erhalten. Da sich alle im Recht fühlen, fast eine win-win-Situation
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat das anders gesehen:
Die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen, den Beschwerdeführer zurückzuweisen, sei aber nicht offensichtlich fehlerhaft. Denn es bestünden hinreichende Anhaltspunkte, dass er nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Diese Anhaltspunkte ergäben sich bereits daraus, dass er wiederholt die Verbreitung von sogenannten Remigrationsplänen zumindest unterstützt habe, ohne sich insoweit von einem nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Einklang stehenden Verständnis derartiger Pläne zu distanzieren.