Ludwigshafen - Wahlausschluss AfD-Kandidat

oder demokratische Abstimmung in einem demokratisch gewählten Gremium.

Schöne neue Welt der Grünen, Linken?

So sieht der Schutz für die Verfassung aus?
Dann befürchte ich eher, dass man die Verfassung von solchen „Verfassungsschützern“ schützen muss.
Oder kann mir hier jemand erklären warum ein solches Vorgehen demokratisch und rechtlich einwandfrei sein soll?

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Welche Artikel hast du denn dazu schon gelesen? Wäre schade, wenn wir hier Sachen doppelt posten.

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Bei uns im Land entscheiden Gerichte über die Rechtmäßigkeit. Und das haben bereits 2 Gerichte einschl. das höchste Verwaltungsgericht dort im Land entschieden.
Ja, es ist rechtlich völlig verfassungsgemäß dass Verfassungsfeinde nicht als Kandidat für ein hohes Verwaltungsamt zugelassen werden .
Und das ist auch gut so !

Und weil wir in einem Rechtsstaat leben hat sogar dieser AfD-Kandidat das Recht nach der Wahl eine Wahlbeschwerde einzulegen. Dann entscheiden wiederum Gerichte über seine Nichtzulassung und die daraus entstehenden Folgen wie eine Neuwahl.

MfG
duck313

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„Wählbar zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.“

Gemeindeordnung RLP, § 53 Abs. 3

„Bewerber, welche die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden im Wahlvorschlag gestrichen“

Kommunalwahlordnung RLP, § 29 Abs. 3.

Nach Bekanntwerden der begründeten Zweifel war der Ausschluss des Kandidaten eine notwendige Folge seines Verhaltens.

Rechtsmittel können eingelegt werden, insofern haben wir hier einen korrekten Vorgang innerhalb einer wehrhaften, rechtsstaatlichen Demokratie.

Es ist für manche Außenstehende befremdlich, dass wir Meinungsfreiheit haben, die Redefreiheit aber auch einschränken; und dass wir demokratisch sind, aber antidemokratische Kräfte vom Mitwirken an demokratischen Entscheidungen ausschließen dürfen.
Nicht jeder Staat hat in seiner Historie aber erleben müssen, was passiert, wenn man nicht auch mal Rechte einschrönkt, um höhere Rechte zu beschützen.

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Die Wahlgesetze sind schon älter - aber immer erst mal über rot-grün meckern.

Weil Gerichte bisher so entschieden haben.

Der ausgeschlossene Bewerber kann nach der Wahl das Ergebnis anfechten (beim Wahlprüfungsausschuss) und dann, wenn dieset den Ausschluss für rechtmäßig erachtet, Klage einreichen. Der Klageweg steht dann bis zum Verfassungsgericht offen.

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Gibt es:

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Ganz einfach: Es gibt für alle diese Voraussetzungen gesetzliche Grundlagen, die von den jeweils zuständigen Parlamenten so beschlossen wurde.
Der bereits zitierte § 53 Abs. 3 GemO RLP trat übrigens bereits zum 31.01.1994 in Kraft - unter einer SPD/FDP-Regierung. Er wurde allerdings nahezu wortgleich von der vorigen GemO - entstanden unter CDU-Ägide - üpbernommen.

Keine Ahnung, aber `ne Meinung ???

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Der Titel ist übrigens gelogen. Tatsächlich gibt es zwei Gerichtsentscheidungen:

Und zur Begründung:

Die Nichtzulassung des Antragstellers für die Oberbürgermeisterwahl durch den Wahlausschuss sei nach der hier allein möglichen summarischen Prüfung nicht offensichtlich rechtswidrig. Denn es bestünden hinreichende Anhaltspunkte, dass der Antragsteller nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Gerade die von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfasste Menschenwürde sei als der oberste Wert des Grundgesetzes anerkannt und unverfügbar. Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte seien damit nicht vereinbar.

Anscheinend passt ein funktionierender Rechtsstaat nicht in deine Welt. Finde ich ehrlich gesagt bedenklich…

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Schauen wir doch mal was die Begründung für diese Einschätzung ist , ich nehme der einfachheit halber mal Wikipedia

„Die Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums antwortete auf Steinrucks Eingabe mit einem Schreiben vom 29. Juli 2025, das Erkenntnisse über Auftritte und Äußerungen Pauls mitteilte.[15] Der Verfassungsschutz listete unter anderem mehrere Artikel auf, die Paul in dem als rechtsextrem geltenden österreichischen Freilich Magazin veröffentlichte.[12] Erwähnt werden weiterhin eine von Paul organisierte „Messe des Vorfeldes“, zu der Mitglieder der Neuen Rechten eingeladen worden waren,[16] eine parteiinterne Ämtersperre wegen einer mutmaßlich rechtsextremen Geste sowie diverse Äußerungen zur sogenannten „Remigration“.[17] Eine explizite Bewertung der Verfassungstreue Pauls enthielt das Schreiben indes nicht.[12]

Nur falls es untergegangen ist , seine Partei die AfD welche in weiten Teilen Rechtsextrem ist hat ihn für Parteiinterne Ämter gesperrt weil er ihnen zu rechtsextrem ist…das könnte eventuell den Anschein erwecken das er Nicht die Mindestanforderungen für diesen Job Mitbringt.

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Du willst aber jetzt nicht zum Maßstab machen, was die linken von der AfD dazu sagen? Was ist das denn für ein Demokratieverständnis?
Im Ernst:
Irgendwie träume ich doch noch davon, dass es mal einen reflektierten Korrektur-Beitrag eines Fragestellers gibt, wenn aufgezeigt wurde, wie Sachverhalte einzuordnen sind. Aber bei unserer schlechten Infrastruktur muss man damit leben, dass im entscheidenden Moment leider immer die Leitungen zusammenbrechen.

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Um einen reflektierten Beitrag zu posten, muss man (selbst-)reflektiert sein. Das ist aber eine Eigenschaft, die dem durchschnittlichen Afd-Wähler völlig abgeht, ansonsten gäbe es nicht so viele.

Noch einer:

Mitte Juli hatte der Wahlausschuss von Lage Zweifel an Deterts Verfassungstreue gesehen und sich dabei auf ein Dossier des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes berufen.
[…]
Eine Recherche der WELT AM SONNTAG im vergangenen Winter zeigte, dass Detert antisemitische und rassistische Verschwörungserzählungen über die sozialen Netzwerke verbreitet hat. Insbesondere mit der „Reichsbürger“-Ideologie sympathisiert er. In einem geteilten Video heißt es etwa: „Das Deutsche Reich ist da – Es ist nie untergegangen – Es war in kein Kriegsgeschehen verwickelt – Es gehört uns.“

Geht der Ausschluss für @Cook1 in Ordnung?

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