oder demokratische Abstimmung in einem demokratisch gewählten Gremium.
Schöne neue Welt der Grünen, Linken?
So sieht der Schutz für die Verfassung aus?
Dann befürchte ich eher, dass man die Verfassung von solchen „Verfassungsschützern“ schützen muss.
Oder kann mir hier jemand erklären warum ein solches Vorgehen demokratisch und rechtlich einwandfrei sein soll?
Bei uns im Land entscheiden Gerichte über die Rechtmäßigkeit. Und das haben bereits 2 Gerichte einschl. das höchste Verwaltungsgericht dort im Land entschieden.
Ja, es ist rechtlich völlig verfassungsgemäß dass Verfassungsfeinde nicht als Kandidat für ein hohes Verwaltungsamt zugelassen werden .
Und das ist auch gut so !
Und weil wir in einem Rechtsstaat leben hat sogar dieser AfD-Kandidat das Recht nach der Wahl eine Wahlbeschwerde einzulegen. Dann entscheiden wiederum Gerichte über seine Nichtzulassung und die daraus entstehenden Folgen wie eine Neuwahl.
„Wählbar zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.“
Gemeindeordnung RLP, § 53 Abs. 3
„Bewerber, welche die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden im Wahlvorschlag gestrichen“
Kommunalwahlordnung RLP, § 29 Abs. 3.
Nach Bekanntwerden der begründeten Zweifel war der Ausschluss des Kandidaten eine notwendige Folge seines Verhaltens.
Rechtsmittel können eingelegt werden, insofern haben wir hier einen korrekten Vorgang innerhalb einer wehrhaften, rechtsstaatlichen Demokratie.
Es ist für manche Außenstehende befremdlich, dass wir Meinungsfreiheit haben, die Redefreiheit aber auch einschränken; und dass wir demokratisch sind, aber antidemokratische Kräfte vom Mitwirken an demokratischen Entscheidungen ausschließen dürfen.
Nicht jeder Staat hat in seiner Historie aber erleben müssen, was passiert, wenn man nicht auch mal Rechte einschrönkt, um höhere Rechte zu beschützen.
Die Wahlgesetze sind schon älter - aber immer erst mal über rot-grün meckern.
Weil Gerichte bisher so entschieden haben.
Der ausgeschlossene Bewerber kann nach der Wahl das Ergebnis anfechten (beim Wahlprüfungsausschuss) und dann, wenn dieset den Ausschluss für rechtmäßig erachtet, Klage einreichen. Der Klageweg steht dann bis zum Verfassungsgericht offen.
Ganz einfach: Es gibt für alle diese Voraussetzungen gesetzliche Grundlagen, die von den jeweils zuständigen Parlamenten so beschlossen wurde.
Der bereits zitierte § 53 Abs. 3 GemO RLP trat übrigens bereits zum 31.01.1994 in Kraft - unter einer SPD/FDP-Regierung. Er wurde allerdings nahezu wortgleich von der vorigen GemO - entstanden unter CDU-Ägide - üpbernommen.
Der Titel ist übrigens gelogen. Tatsächlich gibt es zwei Gerichtsentscheidungen:
Und zur Begründung:
Die Nichtzulassung des Antragstellers für die Oberbürgermeisterwahl durch den Wahlausschuss sei nach der hier allein möglichen summarischen Prüfung nicht offensichtlich rechtswidrig. Denn es bestünden hinreichende Anhaltspunkte, dass der Antragsteller nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Gerade die von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfasste Menschenwürde sei als der oberste Wert des Grundgesetzes anerkannt und unverfügbar. Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte seien damit nicht vereinbar.
Anscheinend passt ein funktionierender Rechtsstaat nicht in deine Welt. Finde ich ehrlich gesagt bedenklich…
Schauen wir doch mal was die Begründung für diese Einschätzung ist , ich nehme der einfachheit halber mal Wikipedia
„Die Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums antwortete auf Steinrucks Eingabe mit einem Schreiben vom 29. Juli 2025, das Erkenntnisse über Auftritte und Äußerungen Pauls mitteilte.[15] Der Verfassungsschutz listete unter anderem mehrere Artikel auf, die Paul in dem als rechtsextrem geltenden österreichischen Freilich Magazin veröffentlichte.[12] Erwähnt werden weiterhin eine von Paul organisierte „Messe des Vorfeldes“, zu der Mitglieder der Neuen Rechten eingeladen worden waren,[16] eine parteiinterne Ämtersperre wegen einer mutmaßlich rechtsextremen Geste sowie diverse Äußerungen zur sogenannten „Remigration“.[17] Eine explizite Bewertung der Verfassungstreue Pauls enthielt das Schreiben indes nicht.[12]“
Nur falls es untergegangen ist , seine Partei die AfD welche in weiten Teilen Rechtsextrem ist hat ihn für Parteiinterne Ämter gesperrt weil er ihnen zu rechtsextrem ist…das könnte eventuell den Anschein erwecken das er Nicht die Mindestanforderungen für diesen Job Mitbringt.
Du willst aber jetzt nicht zum Maßstab machen, was die linken von der AfD dazu sagen? Was ist das denn für ein Demokratieverständnis?
Im Ernst:
Irgendwie träume ich doch noch davon, dass es mal einen reflektierten Korrektur-Beitrag eines Fragestellers gibt, wenn aufgezeigt wurde, wie Sachverhalte einzuordnen sind. Aber bei unserer schlechten Infrastruktur muss man damit leben, dass im entscheidenden Moment leider immer die Leitungen zusammenbrechen.
Um einen reflektierten Beitrag zu posten, muss man (selbst-)reflektiert sein. Das ist aber eine Eigenschaft, die dem durchschnittlichen Afd-Wähler völlig abgeht, ansonsten gäbe es nicht so viele.
Mitte Juli hatte der Wahlausschuss von Lage Zweifel an Deterts Verfassungstreue gesehen und sich dabei auf ein Dossier des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes berufen.
[…]
Eine Recherche der WELT AM SONNTAG im vergangenen Winter zeigte, dass Detert antisemitische und rassistische Verschwörungserzählungen über die sozialen Netzwerke verbreitet hat. Insbesondere mit der „Reichsbürger“-Ideologie sympathisiert er. In einem geteilten Video heißt es etwa: „Das Deutsche Reich ist da – Es ist nie untergegangen – Es war in kein Kriegsgeschehen verwickelt – Es gehört uns.“
DAS haben die Gerichte nicht entschieden. Sie haben in der hauptsache nicht entschieden und den Kläger auf den Rechtsweg NACH der Wahl verwiesen. Sie haben sich um die Entscheidung gedrückt.
Das Gremium (Wahlausschuss) ist so einer solchen Wahlausschließung gar nicht berechtigt, weder demokratisch noch rechtlich.
Rechtlich fehlt ihm das Sachverstand und demokratisch die Legitimierung durch eine demokratische Wahl. Die Walausschuss haben sich die Konkurrenten der AFD zusammengefunden – in dem Zusammenhang ist es durchaus berechtigt von Kartellparteien zu sprechen, denn ein Kartell ist ein Zusammenschluss von Firmen, Personen oder Organisationen, die sich gegen einen gemeinsamen Konkurrenten verabreden und agieren.
Fakt ist, dass die frühere SPD Oberbürgermeisterin (jetzt parteilos, weil sie wegen einer anderen Sache aus der Partei ausgetreten ist) als Vorsitzender des Wahlausschusses mit allen anderen Parteien unter Ausschluss der AFD vorbereitete.
Sie forderte also bei dem SPD Innenminister bzw. seiner Behörde (Verfassungsschutz) einen Bericht an, der die fehlende Verfassungstreue des AfD-Kandidaten belegen sollte.
Wie kommt sie dazu? Der Mann ist seit Jahrzehnten im Staatsdienst als Beamter (Lehrer) tätig und hat offensichtlich noch nie dazu Anlass gegeben an seiner Verfassungstreue zu zweifeln – denn dann hätte man ja beamtenrechtlich ein Verfahren einleiten müssen. Und das ist nicht geschehen.
Das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes ist eine Lachnummer. Wenn verfassungsrechtlich bedenklich ist, dass jemand Tolkiens „Herr der Ringe“ gut findet und als Deutschlehrer das Nibelungenlied im Deutschunterricht bespricht, ein paar Artikel in ausländischen Medien (Österreich) und einen Buchbasar, bei dem angeblich auch rechtsgerichtete Bücher (Ernst Jünger) gelegen hätten, dann ist die Lächerlichkeit dieser Unterstellung kaum zu überbieten.
Dass die örtliche CDU dazu auch noch die Hand gereicht hat, ist für jeden konservativen Demokraten Schlag ins Gesicht.
Angeblich hat eine Umfrage vier Tage nach Bekanntwerden des Wahlausschlusses ein Ansteigen der Ludwigshafener-AfD werde um 2% ergeben.
Wann kapieren diese linken Superdemokraten endlich, dass sie mit solchen Methoden die besten Wahlhelfer sowohl für die regionale AFD, als auch für die Bundes-AfD sind.
Von dem Unverständnis und der Schadenfreude im Ausland gar nicht zu reden.
Ganz schlechtes Argument! In Berlin ist eine AfD-Bundestagsabgeordnete, die wegen u.a. wegen Planung eines gewaltsamen Putschversuchs in U-Haft saß (und noch immer da sitzt) EBENDORT in einer Wiederholungswahl nicht nur gewählt worden, sondern konnte ihr Wahlergebnis steigern.
Nun kann man daraus schließen, dass der Rechtsstaat für den Arsch ist und alle falsch liegen und sowieso nur aus rein politischen Motiven handeln, um eine Partei mundtot zu machen, die Wähler wählen sie schließlich… Oder man kommt zu dem Schluss, dass für die Wähler der AfD Verfassungstreue bestenfalls keinerlei Relevanz hat, im Zweifel ist sogar Wahlentscheidend, DASS die AfD nicht auf dem Boden der Verfassung steht.
Du meinst damit aber nicht jenes „Ausland“, das gerade dabei ist, die politisch weltweit bedeutsamste Macht stramm in den Neo-Faschismus zu führen?
Die Richter haben schon inhaltlich entschieden. Wenn sie der Auffassung gewesen wären, dass das alles Blödsinn ist, dann hätten Sie genau das im Eilverfahren zum Ausdruck gebracht. Es war eine Abwägung einerseits bezüglich der Einschätzung der Sachlage und der Konsequenzen, welche die eine oder andere Richtung hat. Von „um die Entscheidung drücken“ kann nur reden, wer den Rechtsstaat ablehnt!
Man hat genau das Gegenteil getan. Es wäre nämlich völlig ausreichend gewesen, sich nur auf die formale Ebene zu bewegen. Hat man aber nicht getan, sondern das Gericht hat bereits inhaltlich Stellung genommen.
Für ein solches Vorgehen, sieht Kommunalrechtler Lück angesichts des Beschlusses des VG jedoch keine hohen Erfolgschancen, da im Beschluss schon recht umfassend auf die Gründe, die die Zweifel an seinem Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung begründen, eingegangen worden sei. „Diese Gründe müsste er erschüttern, das heißt in seinem Wahleinspruch umfassend darlegen, warum es anders ist. Damit müsste er sich aber von den Positionen, die er vertritt, distanzieren beziehungsweise sie abschwächen“, so Lück weiter. AfD-Kandidat in Ludwigshafen: Wie geht’s vor Gericht weiter?
Rechtsgrundlage für die Zurückweisung des Wahlvorschlags sei die Regelung in § 58, § 23 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 53 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung, wonach wählbar zum Bürgermeister nur sei, wer die Gewähr dafür biete, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintrete. Die damit einhergehende Beschränkung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Eingriff in das passive Wahlrecht sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Das ist ebenfalls gelogen: Der Vertreter der FDP stimmte dagegen. (Die AfD war übrigens zu dumm einen eigenen Vertreter zu ernennen.)
Wie wäre es zur Abwechslung mit Fakten und Quellen?
Auch hier: Fakten und Quellen?
Paul kann die Wahl übrigens anfechten und wenn ihm Recht gegeben wird, muss die Wahl wiederholt werden. Wie wäre es, wenn du dir deine Empörung bis dahin aufhebst?
Ansonsten würde mich noch immer deine Einschätzung zur vergleichbaren Situation in Lage interessieren. Oder ist das am Ende was ganz anderes?
Auch und das im trauter Verbundenheit mit China und Russland.
Beim Rechtsweg warten wir besser mal ab. Die vorherigen Prognosen von Juristen sind schön und gut aber es gilt immer noch "drei Juristen = fünf Meinungen "
Das scheint alles gelogen zu sein, wie ich dem von Penegrin verlinkten Gerichts-Beschluss entnehme.
Informierst du dich bei irgendwelchen AfD-Propaganda-Medien?
Jedenfalls hast du vom Vorgang keine Ahnung. Und bist bis zur Nasenspitze gefüllt mit blindem Hass.
Naja. Gelogen ist das irgendwie nicht. Aber „ausländische Medien“ ist halt eine hübsche Umschreibung. Man lässt einfach den entscheidenden Teil weg. Und das unsere Verfassungsschutze alle linksgrün versifft sind, hat sich zu dir noch nicht rumgesprochen?
Sag mal… die Sache, dass der Guteste selbst innerhalb der AfD so rechtsextrem ist, dass man ihn von Ämtern ausgeschlossen hat, wolltest du in deine Überlegungen zur Bewertung nicht einfließen lassen Komma weil?
Ja, das war ungenau formuliert. Cook suggeriert, dass man von „den Linken“ am politischen Handeln gehindert wird, wenn man im Unterricht das Nibelungenlied thematisiert. Was für ein Schmarrm!